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Verfasst: 9. Juli 2005 20:43
von gertsch
ich würde die gutschrift verweigern und auf die nsw bestehen. alles andere ist imho murks.
wobei ich persönlich die nsw nie verwende, nicht zuletzt weil sie viel zu weit oben sind und den bodennahen nebel nicht unterwandern; kurz nutzlos sind.

Verfasst: 9. Juli 2005 21:04
von chris-x
hast schon recht, allerdings gabs da auch so eine passage in den agb, die das ausschloss. und auf richtigen stress hatte ich irgendwie an diesem tag auch keinen bedarf.

ich dachte allerdings das wären auch die nebenscheinwerfer, die unten sitzen, wie beim fabia. wenn die oben den hsw sitzen, kann man das ja eh vergessen.

ist es wirklich so, dass man beim tdi keine untensitzenden anbringen kann. wäre echt schade...[/u]

Verfasst: 11. Juli 2005 19:19
von ojoj
Also ich tendiere auch zu mglichst tiefen NSW. Die unterleuchten tatschlich besser.
Bei meinem C-Kasse vor zwei Jahren war ich immmer Blind, wenn ich die NSW anhatte.

Verfasst: 19. Dezember 2005 14:26
von Sunscreen
Geht dem jetzt mit TDI? (NSW unten)
Am WE hats nämlich geschneit und ich hab net wirklich gut gesehen mit den Scheißendreck NSW in den HSW.

Verfasst: 19. Dezember 2005 15:12
von Chriss666
Wenn du schon NSW in den HSW hast, dann darfst du meines Wissens keine weiteren NSW nachrüsten, es sein denn, du klemmst die anderen in den HSW ab. Laut StVZO darf an einem Fahrzeug die Frontbeleuchtung nur aus je einem Paar Abblendlich, Standlicht, Fernlicht, NSW und 2 zusatzscheinwerfer (Suchscheinwerfer), welche nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet sein dürfen, bestehen.

Verfasst: 19. Dezember 2005 15:25
von Sunscreen
Ok, dann klemm ich die NSW in den HSW ab.

Gehts jetzt? 8)
Ich mein doch von wegen LLK.