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Verfasst: 18. September 2005 14:31
von HuNtR
hmm dann bin ich wohl nen steuerhinterzieher :P

EDIT: Scherz, net das wer mich anbrangert

Verfasst: 19. September 2005 10:16
von Joker0411
Hallo Leute!

Yes, es ist vollbracht.
Meine Frau hat gerade die Bestätigung ausgehändigt bekommen.
Das freut mich doch etwas.
Denke dann kann die Bestellung ja kommen.
Werde heute mittag oder spätestens morgen hinfahren und die Sache klar machen.

Verfasst: 19. September 2005 12:12
von TomH
Dann hat sie aber Glück bzw. einen unwissenden Kollegen auf der anderen Seite gehabt! Die Bescheinigung gab es nur für sogenannte "dienstlich anerkannte Privatkraftfahrzeuge". Und selbige gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesreisekostengesetzes am 01.09.2005 nicht mehr.

Verfasst: 19. September 2005 13:15
von Poldi-NRW
Hmm, mein Babe hat auch eine Bescheingung, da steht eigentlich nur, daß sie im öffentlichen Dienst tätig ist, mehr nicht, da wird kein Wort von Auto o.ä. erwähnt.

Mit dieser Bestätigung hat sie beim PKW Kauf, Versicherung usw. günstigere Tarife bekommen. Warum dass besteuert werden sollte ist mir nicht klar, der Arbeitgeber hat ja nicht an der Beschaffung mitgewirkt oder etwas ausgehandelt, der Händler hat diesen Nachlass ja freiwillig gewährt auf den Kaufpreis und im Kaufvertrag steht als Kaufpreis nicht minus x % sondern gleich ein geringerer Kaufpreis.

Der Händler erklärte uns, wäre das Selbe wie bei dem Behindertenrabatt. Oder muss der auch versteuert werden ?

Verfasst: 19. September 2005 13:48
von Mirko
TomH hat geschrieben:Dann hat sie aber Glück bzw. einen unwissenden Kollegen auf der anderen Seite gehabt! Die Bescheinigung gab es nur für sogenannte "dienstlich anerkannte Privatkraftfahrzeuge". Und selbige gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesreisekostengesetzes am 01.09.2005 nicht mehr.
genau das wurde uns auch am Tel erklärt...naja haben aber einen gefunden der 13,5 % gibt..und morgen hole ich ihn ab.. :D :D

Verfasst: 19. September 2005 14:08
von TomH
Poldi-NRW hat geschrieben:Hmm, mein Babe hat auch eine Bescheingung, da steht eigentlich nur, daß sie im öffentlichen Dienst tätig ist, mehr nicht, da wird kein Wort von Auto o.ä. erwähnt.
Diese Bescheinigung brauchst Du eigentlich nur gegenüber der Versicherung. Bei dem hier in Frage stehenden Rabatt geht es um feste Sätze, die die Autohersteller mit dem Bund vereinbarten. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, musstest Du eine besondere Bescheinigung bei der OFD (jedenfalls hier oben) anfordern. In der Regel brauchte man beim Händler aber nur auf diese Möglichkeit hinzuweisen, um unabhängig von der Bescheinigung einen satten Rabatt zu bekommen. :D

Verfasst: 20. September 2005 21:05
von SteDaa
Hallo,

habe im Internet eine Seite gefunden, bei der man auf Skoda 14% bekommt, bzw. gibt es auch für ADAC-Mitglieder 12%. Hat jemand von Euch schon seine Erfahrungen damit gesammelt?

Gruß
SteDaa

Verfasst: 20. September 2005 21:38
von Snow-White
Brauche gerade kein ADAC-Mtglied. Auch nicht mit 12% Rabatt :rofl:

Entschuldigung, ich konnte es nicht für mich behalten.

Verfasst: 22. September 2005 20:08
von SteDaa
Snow-White hat geschrieben:Brauche gerade kein ADAC-Mtglied. Auch nicht mit 12% Rabatt :rofl:

Entschuldigung, ich konnte es nicht für mich behalten.

Würde mich trotzdem interessieren, was, wieviel und wo Ihr Prozente bekommen habt :D

Verfasst: 24. September 2005 18:34
von Apfelschorle
Toc hat geschrieben:Ist doch kein Geldwerter Vorteil. Du zahlst das Auto ja selber und erhältst es nicht von Deinem Dienstherren. Geldwerter Vorteil wäre ein Dienstwagen, der privat genutzt wird.
Einspruch! Wenn Dein Arbeitgeber es Dir ermöglicht, z.B. über einen Großabnehmerkontrakt einen höheren Rabatt zu erzielen, dann mußt Du die Differenz zwischen einem sog. Hauspreis (also dem Listenpreis abzgl. dem Rabatt, den von diesem Händler quasi jeder bekäme) und dem Großkundenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Natürlich gibt's an dieser Regelung einige Schräubchen an denen sich drehen läßt, aber so sieht Vater Staat das IMHO vor.