Verfasst: 1. Oktober 2005 23:02
Ich hab heute mal gefragt wie das jetzt genau is. Hab mal bei nem Verkehrspolizisten und bei meinem ACR Händler nachgefragt. Weil der hat die Dinger auch schon verbaut.
Zusatzbeleuchtung ist erlaubt wenn
1. Die Beleuchtung nur mit dem Türöffnen gekoppelt ist. Das heißt, so wie die Innenraumbeleuchtung sich einschaltet wenn man ne Tür öffnet und schließt und die Beleuchtung nur kurz an und wieder ausgeht.
2. Die Beleuchtung nur aus weißem Leuchtmittel besteht. Weiße LED's sind in dem fall auch erlaubt
3. Das ganze nicht während der Fahrt angeschaltet werden kann und keine zusätzlich versteckten Schalter versteckt eingebaut sind die das ganze in ne Dauerbeleuchtung schalten können.
4. Die Zusatzbeleuchtung sollte nicht während sie angeschaltet ist andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder blenden.
Is quasi so wie das Comming Home bei meinem O2 in den Aussenspiegeln. Wenn ich da jetzt andersfarbige LED's einbauen würde, erlischt die Betriebserlaubnis.
Und wer sich immer noch unsicher is kann ja selbst nachhaken.
Zusatzbeleuchtung ist erlaubt wenn
1. Die Beleuchtung nur mit dem Türöffnen gekoppelt ist. Das heißt, so wie die Innenraumbeleuchtung sich einschaltet wenn man ne Tür öffnet und schließt und die Beleuchtung nur kurz an und wieder ausgeht.
2. Die Beleuchtung nur aus weißem Leuchtmittel besteht. Weiße LED's sind in dem fall auch erlaubt
3. Das ganze nicht während der Fahrt angeschaltet werden kann und keine zusätzlich versteckten Schalter versteckt eingebaut sind die das ganze in ne Dauerbeleuchtung schalten können.
4. Die Zusatzbeleuchtung sollte nicht während sie angeschaltet ist andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder blenden.
Is quasi so wie das Comming Home bei meinem O2 in den Aussenspiegeln. Wenn ich da jetzt andersfarbige LED's einbauen würde, erlischt die Betriebserlaubnis.
Und wer sich immer noch unsicher is kann ja selbst nachhaken.