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Verfasst: 21. November 2005 12:19
von Lupolaner
äh, stop!!!
tempolimit gilt nur bei nebelschlußleuchte! mit nebelscheinwerfer kannst du das tempo deiner wahl fahren...
aber einige sheriffs sehen es nicht gerne, wenn man mit nebelscheinwerfern 'rumfährt, wenn's keine sichtbehinderungen gibt.
außerdem sollte man ja eh nicht so schnell fahren, wenn's schon soweit ist, daß man die nebler zuschalten muß.
ach ja, nebelscheinwerfer als hauptscheinwerfer zu benutzen ist jedenfalls in D verboten.
wenn also bei starkem schneefall 'ne weiße wand vor dem auto steht, dann hilft nur noch langsamfahren (mit licht!).
Verfasst: 21. November 2005 17:56
von TDI-Schrauber
Hallo!
Lupolaner hat geschrieben:äh, stop!!!
tempolimit gilt nur bei nebelschlußleuchte! mit nebelscheinwerfer kannst du das tempo deiner wahl fahren...
NEIN!
§3 StVO
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
§17 StVO
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Vor allem letzeres sollte dem Autofahrer in den Handrücken gebrannt werden.
Wie man sieht wäre ein Warnton / automatische Geschwindigkeitsbegrenzung bei / auf 50 km/h sehr wünschenswert wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Die Sichtweite gibt das Tempolimit vor. Und es DARF dann die "Idiotenleuchte" zutgeschaltet werden.
Wir weichen jetzt aber deutlich vom Thema ab.
@all
Lest ihr eigentlich was ich schreibe?
TDI-Schrauber hat geschrieben:
Mir jedoch helfen sie sehr gut wenn die "Suppe" richtig dick wird. Schneller als 50 km/h soll und darf man dann sowieso nicht fahren, da tun es die Nebelscheinwerfer recht anständig. Natürlich ohne Abblendlicht.
BYE
TDI-Schrauber
Verfasst: 22. November 2005 07:39
von Lupolaner
...dann mußt du aber richtig lesen: wenn die sichtweite weniger als 50m ist, nur dann max. 50km/h.
aber nicht bei jedem nebel, regen, schneefall ist sichtweite bis max. 50m.
also zum mitmeiseln: auch bei nebel kann's 'ne sichtweite von sagen wir mal 100m geben. dann darf ich die nebelscheinwerfer einschalten, die nebelschlußleuchte aber nicht. und 'n tempolimit gibt's da auch nicht. man sollte aber, den gesunden menschenverstand mal vorausgesetzt, trotzdem seine gefahrene geschwindigkeit anpassen - ist ja logisch.
also immer genau lesen, gerade wenn's um gesetztestexte geht!
Verfasst: 22. November 2005 11:46
von Blubber
Summa summarum:
Ich kann die Nebler also doch einstellen.
Aber mit dem manuellen Rauf- und Runterstellen während der Fahrt wird es dank automatische Leuchtweitenregulierung der Xenons wohl nix.
Gruß Blubber
Verfasst: 22. November 2005 12:38
von TDI-Schrauber
Hallo!
Lupolaner hat geschrieben:...dann mußt du aber richtig lesen: wenn die sichtweite weniger als 50m ist, nur dann max. 50km/h.
Ganz genau!
Und nicht bei "Nebelschlussleuchte EIN" wie ursprünglich von Dir geschrieben.
Bei Sichtweiten um die 100m oder mehr brauche ich übrigens keine Nebelscheinwerfer.
BYE
TDI-Schrauber
Verfasst: 23. November 2005 02:31
von matt
Hallo,
auch ich war mit der Einstellung nicht zufrieden (zu niedrig) und habe sie auf Abblendlichtniveau gebracht. Daher ist ausgeschlossen, dass die Nebler oberhalb des Ablendlichtes sind und jemanden blenden, vorausgesetzt man bedient das Rad im Innenraum richtig.
MfG, Matthias
Verfasst: 23. November 2005 17:01
von Nieli
Hallo Blubber,
ich denke doch, dass die Nebellinsen beim automatischen Nachstellen der Leuchtweitenregulierung mit schwenken, denn alle 3 Lampen vorn (beim Standlicht bin ich mir nicht sicher) hängen auf einem verstellbaren Träger, der mit dem Stellmotor geschwenkt wird.
Also zum Testen mal vor eine Wand Fahren (natürlich mit "Abstand") und dann die Nebler einschalten. Dann die Zündung ausmachen und wieder erneut einschalten. Die Nebler sollten dann auch den sogenannten "Augenaufschlag machen".
MfG. Nieli
Verfasst: 24. November 2005 18:59
von matt
Hallo,
wie schon erwähnt, wird in der Tat der ganze SW verstellt. Bei der NSW-Einstellung geht es nur um das Verhältnis des Ablendlichtes und NSW zueinander.
MfG, Matthias
Verfasst: 25. November 2005 15:50
von Blubber
@ all:
Danke für die ausführliche Diskussion.
Für mich hat sich der Nebel gelichtet - Dafür schneit es gerade in HH und umzu.
Also Zeit für die NSW...
Gruß Blubber
Re:
Verfasst: 6. August 2007 19:02
von Chief
TDI-Schrauber hat geschrieben:Hallo!
Die Nebelscheinwerfer können separat eingestellt werden.
Mittig unter der Glühlampe ist eine federbelastete Mutter mit der die Strahlblende verstellt werden kann.
An meinem Octavia waren die Nebelscheinwerfer sehr niedrig eingestellt, ich habe das ungefähr auf die gleiche Leuchtweite wie die Abblendlichter korrigiert. Damit ist bei Nebel deutlich besser zu fahren. Bei Bedarf kann man durch die Leuchtweitenregulierung (kurz Abblendlicht zuschalten) die Nebelscheinwerfer temporär "runterdrehen".
BYE
TDI-Schrauber
Hallo
Dieses schriebst Du vor längerer Zeit. Bei mir produzieren die Nebler direlt vor dem Auto einen Lichtbalken auf dem Boden...m. E. sind sie zu tief. Der
sagt alles ok eingestellt. Will morgen mal zu einem Boschdienst ne 2. Meinung einholen.
Deine Einstellungsmöglichkeit, auf welche SW-Modelle bezog sich die? Vorface, Face oder Xenon.
Danke für Antwort.
Gruß
Helge