Darf es ein bischen zu schnell sein?

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wombo
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Beitrag von wombo »

Chriss666 hat geschrieben:Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.
Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!
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Nobody
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Beitrag von Nobody »

Der hat wohl noch nie einen "Blitz" gesehen

http://www.nzz.ch/2005/11/15/vm/newzzEG21WYO7-12.html

:rofl: :rofl: :rofl:
Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Buchtsbae am rcihgiten Paltz snid.
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sir_marko77
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Beitrag von sir_marko77 »

Wird wahrscheinlich als Tateinheit angesehen werden, dann müsste er tatsächlich "nur" für den schwersten Verstoß, hier wohl die Geschwindigkeitüberschreitung, blechen und Punkte kassieren.
Ist aber schon ein starkes Stück.

Gruß
Doc
Und Tschüss!!!
RS Limo, Mod. 2001, 201 PS - die silberne Rakete mit Einparkhilfe :-)
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Ivan
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Beitrag von Ivan »

wombo hat geschrieben: Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!
Das ist nicht so eng zu sehen. Haette er einen Unfall produziert, wuerden es nur erschwerliche Punkte sein und er waere wegen dem Unfall entsprechend verurteilt.
Rasen und Ueberholen sind allerdings zwei absolut verschiedene Sachen und da hat man sicher die Moeglichkeit es getrennt abzurechnen. Mord nach der Vergewaltigung wird schliesslich auch anders kvalifiziert als "nur" Mord.
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Chriss666
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Beitrag von Chriss666 »

Ja, nur dass es hier in tateinheit passiert, wodurch zwar die Strafe aufgestockt wird, aber bei weitem nicht so hoch ist, als wenn beide Strafen einzeln verhängt werden.
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SRT-Clan
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Beitrag von SRT-Clan »

wombo hat geschrieben:
Chriss666 hat geschrieben:Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.
Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!
Genau so ist es auch, wenn man viele vergehen auf einmal macht wird nur das schwerste vergehen bestraft, also die 110 km/h die der Mann etwas zügiger gefahren ist.
StVo gilt auch für die Anderen
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matt
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Beitrag von matt »

Hallo,

meiner Meinung nach ist das mit dem Überholen völliger Quatsch. Man bezahlt doch nicht pro Auto, sondern pro Überholvorgang!

Des Weiteren sollte ihm das Überholen mildernd angerechnet werden, denn sonst wäre es zu einem saftigen Auffahrunfall gekommen!

MfG, Matthias
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Sniper
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Beitrag von Sniper »

Sicher dürfen wir Raser verfolgen, im Haltverbot parken u.s.w. sofern es zur Erfüllung hoheitlichlicher Maßnahmen dringend geboten ist. Siehe § 35 I StVO, welcher durch den Absatz 8 relativiert wird. Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Maßnahme. Das nennt sich Sonderrechte, nicht zu verwechseln mit Wegerechten.
Octi Combi I Style 96 Kw, Navi, SD, ESP, PDC,Netztrennwand, Aerotwin´s,Standheizung, Blackmagic, Bj 06/04 = tolles Auto mit ordentlich Dampf!
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