OT
Verfasst: 14. August 2006 10:21
wenn die werkstatt was beim ausbau zerstört, hat das erneuern nix mit garantiearbeiten zu tun.... das ist ganz normale beschädigung und dafür sind autohäuser versichert. und wenn die dir was an deinem 20jahre alten auto kaputt machen, müssen sie es trotzdem reparieren und können sich nicht darauf berufen, daß die garantie seit 18 jahren abgelaufen istOcti750 hat geschrieben:
Naja, da beim Ausbau der Türverkleidung nicht nur einige Clips abgebrochen sind, sondern auch einige Halterungen der Verkleidung...
Und da noch Garantie...
Grüße aus dem Hohen Norden.
grüße aus dem tiefen süden