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Verfasst: 3. August 2006 19:41
von ojoj
HAst du keine rechtschutzversicherung ? Die müsste so was doch übernehmen.

Verfasst: 3. August 2006 19:52
von DeMixx
Hallo!
ojoj hat geschrieben:HAst du keine rechtschutzversicherung ? Die müsste so was doch übernehmen.
Klar, die gehen für dich auch in den Knast falls du verknackt wirst :wink:

Ne, ernsthaft: Das ist in den Bedingungen so sicherlich nicht vorgesehen.

Gruß
DeMixx

Verfasst: 3. August 2006 20:59
von Snow-White
ojoj hat geschrieben:HAst du keine rechtschutzversicherung ? Die müsste so was doch übernehmen.
Würde, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg. Hier eher nicht.

Verfasst: 4. August 2006 19:32
von triumph
Urheberrechtsverletzungen übernimmt in der Regel keine Rechtsschutzversicherung.

Die 550€ scheinen ein Standartbetrag bei der Kanzlei in Hannover zu sein. Die haben mit Sicherheit schon eine Menge damit verdient. Allerdings frage ich mich, was Teleatlas davon wirklich abbekommt.

Verfasst: 4. August 2006 22:11
von Snow-White
Schrieb er doch, 150 € Schadensersatz.

Verfasst: 4. August 2006 22:15
von triumph
ja ist schon klar. Und für ein Schriftstück nimmt die Kanzlei 550€.......
Ich kenne zufällig auch dieses Schriftstück...

Verfasst: 4. August 2006 22:19
von Snow-White
So isses. In England z.B. ist die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen nebst Unterlassungserklärung per Gesetz kostenfrei!

Verfasst: 4. August 2006 22:27
von triumph
Diese Kanzlei macht bestimmt nix anderes als Ebay nach Teleatlas Kopien zu durchstöbern. Und wenn man bei Ebay reinsieht, das lohnt sich.

Verfasst: 4. August 2006 23:26
von fgordon
*g* das mit England ist definitv nicht so ;-)

Abmahnungen z.B. wegen Wettbewerbsrecht oder fehlerhaftem Impressum usw. sind dort bei erstem Verstoss ohne Kosten.

Folge der Urheberrechtsverletzung ist aber nicht eine Abmahnung sondern die Unterlassenserklärung und das ist eine ganz andere Baustelle :D (Abmahnung ist i.d.R eher im Bereich Zivilrecht, Unterlassungserklärung meistens aus der Strafrecht-Ecke)

Der Verstoss gegen das Urheberrecht wird in England sogar im Normalfall eher härter bestraft (analog zum großen Bruder USA)

Was man noch klären könnte ist ob die Kanzlei überhaupt im Auftrag von Teleatlas handelte, denn ohne vorher erteilten Auftrag, wäre die ganze Sache auch nichtig.... aber denke dass das schon geklärt ist