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Verfasst: 3. Oktober 2006 14:06
von Tittuss
@TorstenW
du schreibst gerne, gut. Aber wenn du nur was vermutest, dann lass es. Du schadest damit anderen!!!!
Wir hier bei der xxx-Versicherung habes sicherlich auch einige von euch unter Vertrag. Und wenn unsere Sachverständigen feststellen, dass da eine Alarmeinlage eingebaut, aber deaktiviert war, ist das grob fahrlässig und führt zum Ausschluss der Haftung. Basta! Du bekommst ebenfalls Ärger, falls du Nebel-, Ersatz oder sonstige Scheinwerfer am Auto montiert hast, diese aber nicht angeschlossen sind und deshalb nicht funktionieren.
Man kann geteilter Meinung sein, ob dies sinnvoll oder rechtens oder fair ist, aber bei einigen, wenn nicht sogar vielen Versicherungen wird das so gehandhabt.
So, und nun kannst du seitenweise darüber disskutieren, warum das so ist............

Verfasst: 3. Oktober 2006 14:32
von Arno
Ich meine, über Versicherungen zu diskutieren ist so oder so müßig ;-) 8)

Verfasst: 3. Oktober 2006 14:53
von RuHe
Tittuss hat geschrieben:@TorstenW
Wir hier bei der xxx-Versicherung habes sicherlich auch einige von euch unter Vertrag.
Und wenn unsere Sachverständigen feststellen, dass da eine Alarmeinlage eingebaut,
aber deaktiviert war, ist das grob fahrlässig und führt zum Ausschluss der Haftung. Basta!
Was soll das für eine Versicherung sein?
So einen Blödsinn habe ich ja schon lange nicht mehr gehört!! :rofl:

Verfasst: 3. Oktober 2006 15:57
von TorstenW
Moin,
Tittuss hat geschrieben:@TorstenW
du schreibst gerne, gut.
Jepp! *g*
Tittuss hat geschrieben: Aber wenn du nur was vermutest, dann lass es. Du schadest damit anderen!!!!
Ich habe nichts vermutet, das ist eine Tatsache, dass ich bisher noch von niemandem gehört habe, dem wegen einer deaktivierten Alarmanlage der Versicherungsschutz verwehrt wurde!
Tittuss hat geschrieben: Und wenn unsere Sachverständigen feststellen, dass da eine Alarmeinlage eingebaut, aber deaktiviert war, ist das grob fahrlässig und führt zum Ausschluss der Haftung. Basta!
Ja nee, is' klar............. :roll:
Tittuss hat geschrieben: Du bekommst ebenfalls Ärger, falls du Nebel-, Ersatz oder sonstige Scheinwerfer am Auto montiert hast, diese aber nicht angeschlossen sind und deshalb nicht funktionieren.
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.....
Tittuss hat geschrieben: Man kann geteilter Meinung sein, ob dies sinnvoll oder rechtens oder fair ist,........
Du willst uns also sagen dass Versicherungen nicht sinnvoll, unfair und auch unrecht handeln?!
Mit solchen Aussagen (auch wenn sie die landläufige Meinung widerspiegeln :-D ) solltest Du seeeeehr vorsichtig sein........
Tittuss hat geschrieben: ........ aber bei einigen, wenn nicht sogar vielen Versicherungen wird das so gehandhabt.
Sag konkret welche oder lass' solche Aussagen!
Wenn im Versicherungsvertrag keine Alarmanlage gefordert ist, ist es völlig wurscht ob eine vorhanden, aktiviert oder sonstwas ist!!!
Tittuss hat geschrieben: So, und nun kannst du seitenweise darüber disskutieren, warum das so ist............
Da braucht man nicht drüber diskutieren; wenn ich bei Deiner Versicherung wäre, hätten wir im Schadenfall sicher einen längeren Disput. Und ich habe eine sehr gute Rechtsschutzversicherung..........

Grüße
Torsten

Verfasst: 3. Oktober 2006 17:22
von Skoda-Phantom
@ Tittuss: Bitte schreibe doch hier ins Forum, bei welcher Versicherung Du arbeitest, damit möglichst alle Betroffenen hier im Forum schnellstmöglichst zu einer "normal denkenden und handelnden" Versicherung wechseln können. :rofl: Der Kündigungstermin zum Jahresende ist ja zum Glück nicht mehr so fern.

Nur mal so: ich bin unter anderem auch in der Versicherungsbranche tätig, aber so einen Blödsinn, wie von Tittuss geschrieben (sorry), habe ich noch nie gehört!

Verfasst: 3. Oktober 2006 17:33
von TorstenW
Moin,
Skoda-Phantom hat geschrieben: ........aber so einen Blödsinn, wie von Tittuss geschrieben (sorry), habe ich noch nie gehört!
Ich wollte es nur nicht so direkt sagen........ :lol:

Grüße
Torsten

Verfasst: 4. Oktober 2006 12:16
von chefkoch
@Tittuss
Wenn Du Dich auf die "grobfahrlässig"-Klausel berufst, hast Du natürlich recht. In diesem Fall muss die Versicherung nicht zahlen (außer bei der Haftpflicht da muss Sie dennoch zahlen, kann aber das Geld vom Versicherungsnehmer einklagen).
Die Frage ist nur, ob es grobfahrlässig ist, eine (nicht funktionierende) AA auszuschalten? Außerdem kannst Du die AA nicht abschalten, sondern nur den Neigungssensor und die Innenraumüberwachung. Da gibt's noch einen ganzen Sack voll Sensoren, die aktiv bleiben.

@Torsten
Mir ist auch noch NIE zu Ohren gekommen, dass das Abschalten der AA grobfahrläsig ist.

Grobfahrlässig ist z.B. das Auto nicht abzuschliessen, die Papiere im Wagen zu lassen, Wertgegenstände sichtbar im Innenraum liegen zu lassen...

Eine andere Sache ist, wenn der Vertrag Rabatt für eine AA anbietet. Aber selbst da kann es nur eine Strafe geben und keine komplette Zahlungsverweigerung. Und wenn man die AA ausschaltet weil Skoda sie nicht reparieren kann, wird einem das auch kein Versicherer übel nehmen.

Verfasst: 4. Oktober 2006 13:12
von Dr. PuuhBaer
chefkoch hat geschrieben:Grobfahrlässig ist z.B. das Auto nicht abzuschliessen, die Papiere im Wagen zu lassen, Wertgegenstände sichtbar im Innenraum liegen zu lassen...
In diesem Falle ist sogar die Polizei befugt das Auto einer sicheren Verwarung zuzuführen, sprich es abschleppen zu lassen.


** korrigiert **

Verfasst: 4. Oktober 2006 13:19
von chefkoch
PuuhBaer hat geschrieben: Imho besteht diese "Strafe" aus der In-Rechnung-Stellung der bis dato wegen der AA gewährten Rabatte. Genauso beim Einzelfahrerrabatt. Baut jemand anderes einen Unfall, so kann dir Rückzahlung dieses Rabattes auferlegt werden.
Schön wärs. In den AGBs mancher Versicherer stehen Strafen von bis zu 2 Jahresprämien.
Bin ich froh, dass ich Prämie Light habe, da spart man sich den ganzen Mist.

Verfasst: 4. Oktober 2006 13:25
von Dr. PuuhBaer
Ups, ok. Wieder was gelernt. :oops: