nach dem Gesetz ist des doch so das man zwei mal ein anspruch auf Nachbesserung hinnehmen muss. Wenn danach immer noch nicht nachgebessert werden kann, hat man anspuch auf rückgabe des Produktes.
So genau kenne ich mich aber nicht aus, war aber der Meinung das dies nur für den Käufer gilt. wie es aber beim Auto läuft müsste man googlen. Schlimmsten falle würde ich auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bestehen.
Blue hat geschrieben:
So ganz nebenbei erzählte man mir auch das das AH geschlossen wird da zu viele Beschwerden der Kunden vorlagen.
Jens
Du bist ja mit Sicherheit "Lokalpatriot", oder? . Dann wäre ich nämlich doppelt so froh mich damals gegen einen Kauf bei einem "inversen" Ableger deines AH's entschieden zu haben und in die nächste Stadt gefahren bin......
O² Combi 2,0 TDI Elegance , Xenon, Audience, Soundsystem und noch so'n bißchen.