Naja, eine Nachfrage beim FA wird mir als steuerzahlendem Bürger ja wohl gestattet sein, bevor die mir irgendwann einen neuen Bescheid zusenden. Ich habe einfach keinen Bock zu warten, bis ich Anfang September (da ist normalerweise meine Kfz-Steuer fällig) feststelle, dass die mir die Kohle doch abgebucht haben.frank_pw hat geschrieben:Solange du aber nicht "beschwert" bist hast du keine Handhabe gegenüber dem FA. Die Förderung gilt erst ab dem Zeitpunkt des Einbaus und wird ab da beim nächsten Kfz-Steuerbescheid angerechnet.
"Alte" Bescheide werden jetzt nicht rückwirkend geändert. Man hat ja nicht zuviel Steuer bezahlt. Einspruch geht also nur in den Fällen, bei denen ein neuer Steuerbescheid per 01.04.07 erlassen wurde und aber nachweislich eine Nachrüstung durgeführt wurde.
Alle anderen werden sich gedulden müssen bis der Steuerbescheid 2007 kommt.
Übrigens ist das mit dem Zeitpunkt der Erstellung eines neuen Bescheides so, dass man normalerweise einen Anspruch auf Selbigen hat, sobald sich an dem Steuertatbestand nachweislich etwas geändert hat oder entfällt ! Mag sein, das der Gesetzgeber in diesem Fall mal wieder eine geänderte Regelung festgelegt hat, so dass ein neuer Bescheid vom zuständigen FA erst bei der nächsten Fälligkeit erstellt werden muß. Davon ist mir aber nichts bekannt !
Gruß
Michael