Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

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insideR
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von insideR »

Auf wen ist die Rechnung ausgestellt?

Autohäuser kassieren doch von Gewerbetriebenden nach der Regulierung von Schäden die von den Versicherungen nicht bezahlte MwSt?
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
mucsk
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von mucsk »

Erstmal danke für die bereits geposteten Antworten.
Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Die Rechnung der Lackierei wurde auf den Namen des Caravancenters (Geschädigter) ausgestellt und wurde nur als Nachweis beigefügt. Aber die Lackiererkosten ist nur eine Position auf der Gesamtrechnung. Da sind u.a. noch Material und Arbeitswerte vom Caravancenter drauf. Die mussten auch noch Hand anlegen.
Ein klares Bild ergibt sich für mich aber leider immer noch nicht.
Ich werde mal die kostenlose Rechtsberatung vom ADAC in Anspruch nehmen. Die sollten hoffentlich eine klare Aussage treffen können.
Werde dann berichten was dabei rausgekommen ist.
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insideR
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von insideR »

Offensichtlich stellt es sich wie eine normale Werkstattrechnung dar. Rechnungen ohne MwSt-Ausweis werden üblicherweise nur zwischen Erfüllungsgehilfen erstellt.
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Black RS
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Black RS »

insideR hat geschrieben:MwSt
Umsatzsteuer! Es heißt Umsatzsteuer - Herrgottnochmal! :motz: :wink:
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insideR
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von insideR »

Erbsenzähler!
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frankw
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von frankw »

Aber Herr Könich: Wenn er auch für einen Drucker Hilfe braucht, aber hier hat er Ahnung. Und nun kommen Sie.
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Brösel
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Brösel »

Besser wäre es gewesen, die Versicherung alles erledigen zu lassen.

Um dann einer ungünstigen Rückstufung zu entgehen, hat man bis zu einem Jahr Zeit, den Schaden bei der Versicherung nachträglich zu begleichen.
Gruß
mucsk
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von mucsk »

Aha, das wusste ich nicht. Danke für den Tipp. Werde es, wenn es mal wieder sowas in der Richtung geben wird, auf alle Fälle die Versicherung erledigen lassen.
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