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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 30. Januar 2008 20:25
von insideR
Auf wen ist die Rechnung ausgestellt?

Autohäuser kassieren doch von Gewerbetriebenden nach der Regulierung von Schäden die von den Versicherungen nicht bezahlte MwSt?

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 30. Januar 2008 23:00
von mucsk
Erstmal danke für die bereits geposteten Antworten.
Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Die Rechnung der Lackierei wurde auf den Namen des Caravancenters (Geschädigter) ausgestellt und wurde nur als Nachweis beigefügt. Aber die Lackiererkosten ist nur eine Position auf der Gesamtrechnung. Da sind u.a. noch Material und Arbeitswerte vom Caravancenter drauf. Die mussten auch noch Hand anlegen.
Ein klares Bild ergibt sich für mich aber leider immer noch nicht.
Ich werde mal die kostenlose Rechtsberatung vom ADAC in Anspruch nehmen. Die sollten hoffentlich eine klare Aussage treffen können.
Werde dann berichten was dabei rausgekommen ist.

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 31. Januar 2008 05:38
von insideR
Offensichtlich stellt es sich wie eine normale Werkstattrechnung dar. Rechnungen ohne MwSt-Ausweis werden üblicherweise nur zwischen Erfüllungsgehilfen erstellt.

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 31. Januar 2008 12:41
von Black RS
insideR hat geschrieben:MwSt
Umsatzsteuer! Es heißt Umsatzsteuer - Herrgottnochmal! :motz: :wink:

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 31. Januar 2008 18:23
von insideR
Erbsenzähler!

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 31. Januar 2008 19:51
von frankw
Aber Herr Könich: Wenn er auch für einen Drucker Hilfe braucht, aber hier hat er Ahnung. Und nun kommen Sie.

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 31. Januar 2008 20:05
von Brösel
Besser wäre es gewesen, die Versicherung alles erledigen zu lassen.

Um dann einer ungünstigen Rückstufung zu entgehen, hat man bis zu einem Jahr Zeit, den Schaden bei der Versicherung nachträglich zu begleichen.

Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Verfasst: 1. Februar 2008 00:51
von mucsk
Aha, das wusste ich nicht. Danke für den Tipp. Werde es, wenn es mal wieder sowas in der Richtung geben wird, auf alle Fälle die Versicherung erledigen lassen.