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Re: Erneute Absage Garantie

Verfasst: 30. März 2008 11:52
von reifengott
Ejtsch-Pi hat geschrieben:Aber kannst Du ab dem 7. Monat bei jedem auftretenden Mangel beweisen, daß dieser schon bei der Übergabe bestanden hat? Nur dann greift nämlich die Mogelpackung gesetzliche Gewährleistung.
Also, eine "Mogelpackung" würde ich das nicht nennen, weil es eben zu den ehernen Grundsätzen des Zivilrechts gehört, dass derjenige, der das Bestehen eines Anspruchs behauptet, dessen Vorliegen auch beweisen muss. Daran kann ich nichts Falsches finden.

Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt (was der Käufer übrigens entgegen einem weit verbreiteten Irrtum auch innerhalb der besagten 6 Monate ab Übergabe beweisen muss) und dieser tatsächlich bereits bei Übergabe vorhanden war, lässt sich dies meiner Erfahrung nach in den allermeisten Fällen - z.B. durch ein in einem selbständigen Beweisverfahren erholtes Sachverständigengutachten - beweisen. Die insoweit anfallenden Kosten (für Anwalt, Gericht und Gutachter) werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wobei - auch das ist ein Erfahrungswert - rund 80 % aller Fahrzeugeigentümer über eine solche verfügen. Falls nein: unbedingt abschließen - auch im Hinblick auf einen jederzeit möglichen Verkehrsunfall!

Gruß aus Bayern
Konrad

Re: Erneute Absage Garantie

Verfasst: 30. März 2008 12:19
von reifengott
Jopi hat geschrieben:... Ich glaube, es überschneiden bzw. vermengen sich bei sowas 2 versch. Dinge. SAD spielt da schon eine Rolle, da sie für den Händler ausschlaggebend sind, was die Zusage der Gewährleistung angeht. Sprich, wahrscheinlich übernimmt SAD die Kosten, bzw. der Händler holt sich diese bei SAD ein. Es besteht keine direkte Verbindung des Kunden zu SAD, was das angeht, aber eine indirekte.
Da hast du natürlich Recht. Natürlich leistet SAD dem Händler Ersatz, aber: wenn nachweislich ein Mangel vorliegt und dies nachweislich bereits bei Übergabe so war (siehe mein vorheriges posting), ist das eben allein das Problem des Händlers - ob und wo der Regress nehmen kann, darf dem Kunden egal sein! Allerdings lassen sich (wie aus den zahlreichen Beiträgen frustrierter User zu entnehmen ist) noch immer viel zu viele Kunden auch während laufender Gewährleistungsfrist wegen der von dir dargestellten Verknüpfung billig abspeisen, und deshalb kann man gar nicht oft genug auf die Rechtslage hinweisen. Ich bin zwar keineswegs "händlerfeindlich", aber diese "Abwimmel-Mentalität" findet man ja nicht nur auf dem Kfz.-Sektor, sondern in allen Handelsbereichen.

Gruß aus Bayern
Konrad

Re: Erneute Absage Garantie

Verfasst: 30. März 2008 13:36
von jensw
Skoda gibt soweit ich weiß eine 2-jährige Herstellergarantie und soweit ich weiß steht da auch nichts, dass der Kunde beweisen müsste ob der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Nicht zu verwechseln ist das im Übrigen mit der gesetzlichen Gewährleistung. Da muss der Hersteller innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass der Mangel bei Kauf / Übergabe noch nicht vorlag, nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war --> Beweislastumkehr.

Da Skoda aber eine Garantie von 2 Jahren gibt würde ich mich auf diese berufen.

Ausgenommen von der Garantie sind i.d.R nur Verschleißteile.

Viele Grüße,
Jens