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Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 29. Mai 2008 18:47
von TWC
so, weiter geht´s. Am Montag kam der Anruf vom :D . Leider müssen wir mitteilen, das SAD die Lampe , die schon einmal auf Garantie getauscht wurde, nicht noch einmal auf Garantie getauscht wird. Ich :o :o :o Gibt es auf Teile die auf Garantie gewechselt werden keine neue Garantie auf das ausgewechselte Teil???? Da bin ich dann am Telefon geplatzt und habe dem :D erklärt, das die Lampe, bla, bla steht alles im ersten Posting. Der daraufhin, kann ja gar nicht sein, hüstel, schluchz, stöhn. Wir haben uns dann so geeinigt, das ich die Lampe selber aus und einbaue und dafür die Lampe umsonst bekomme. Die kostet immerhin 54€ + Einbau. Auf dem Parkplatz vom :D hatte ich dann ein sehr nettes Gespräch mit ihm. Es tut ihm alles leid, und das ihm auch die Hände gebunden sind, da SAD sich ziemlich querstellt. Naja. nun sind wir alle zufrieden.

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 29. Mai 2008 19:00
von Koepi
TWC hat geschrieben:Es tut ihm alles leid, und das ihm auch die Hände gebunden sind
Dann hätte er doch wohl einen Azubi gehabt, der dir mal fix das Teil aus- und einbaut oder? ;)

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 29. Mai 2008 19:02
von Babyracer
.

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 29. Mai 2008 22:34
von Mathi
Hmmm,
ich versehe doch richtig:
die 3. Bremsleuchte ist erneut defekt und soll angeblich nicht nochmals auf Garantie getauscht werden, ja?

Also, wenn das zutrifft, dann liegts wohl am Händler, der sich nicht richtig kümmert.
Mein Wagen hat innerhalb von 8 Monaten nun die 4. Bremsleuchte drin, das heisst dreimal schon wurde sie vorher auf Garantie gewechselt, weil da immer wieder Wassertropfen drin waren. Da gab es überhaupt kein Wenn und Aber!

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 08:17
von octifreak
ich habe das aber auch schon gehört, dass wenn ein Teil auf Garantie gewechselt wird nicht wieder Garantie drauf gibt.

Bei unserem 1. VW T5 wurde ziemlich am Anfang also bei ca. 20000 km das Getriebe gewechselt, da der Rückwärtsgang nicht mehr einzulegen war.

Als der Leasingvertrag nach 2 Jahren beendet war und der Wagen bei der Abschlussuntersuchung war, hattte der :D schon wieder ein Schaden am Getriebe festgestellt .

Dieser Schaden wurde nicht auf Garantie erledigt, sondern wir mussten Ihn komplett bezahlen. Nach Erkundigungen bei einem anderen VWN-händler, ist das im Konzern wohl einheitlich so geregelt.

Also noch mal DANKE VW das wir noch mal 5500€ zahlen durften obwohl der neue T5 schon bestellt war :lol:

Viele grüße

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 08:36
von Escape
Eine Garantiereparatur verlängert die ursprüngliche Garantie nicht. Dies unterscheidet sie von einer normalen Reparatur, für die die Werkstatt i.d.R. sechs Monate Gewähr leistet.

Wer also bei 24monatiger Garantie eine Reparatur im Monat 21, also nach eindreiviertel Jahren hat, für den endet die Garantie auf das Teil wie für den Rest des Fahrzeugs mit dem 24. Monat, also drei Monate nach der Reparatur.

Wer im Monat 30 eine Reparatur hat und bezahlt, kriegt darauf bis zum Monat 36 Gewährleistung. Wie es bei Kulanzreparaturen aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 09:04
von Koepi
Es ging ja auch nicht um eine "Garantieverlängerung".
Es gab einfach keine Garantie mehr auf das getauschte Teile. Also einmal getauscht und danach Pech gehabt, selbst wenn es innerhalb der Garantie auf die restlichen Bauteile erneut kaputt geht ;)

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 09:18
von Escape
"Einmal tauschen, danach ist nichts mehr mit Gewährleistung"? Ist rechtlich nicht durchsetzbar. Andere habe ja auch alles mögliche mehrfach ersetzt bekommen. Oder verstehe ich das was falsch?

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 09:36
von Koepi
Nö, ich sehe es genau so. :)
Nur wüsste ich auch nicht, wo dies schriftlich festgehalten ist.

Re: Eure Meinung, wie soll ich mich verhalten?

Verfasst: 30. Mai 2008 10:18
von Escape
In den Garantie/Gewährleitungsbedingungen. Es wird so lange repariert, bis es in Ordnung ist oder die Gewährleistungszeit vorüber ist. Oder es wird gewandelt, wenn alle Versuche nicht fruchten. Ein freundlicher Brief eines guten Anwalts mit den notwendigen rechtlichen Erklärungen (nicht Drohungen!) hilft notfalls, auch bei störrischen Mitmenschen weiter zu kommen.

Zum Thema Ende der Garantiezeit schau mal hier.