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Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:15
von Escape
Hast eine PN. Sonst gibt es hier wohl Ärger, bei dem schönen Urlaubsthema.

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:16
von mlgg
Chief hat geschrieben:Hm...Mörder...Totschläger. Irgendsowas.
...das ergebnis ist immer dasselbe!

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:19
von Quebby
Escape hat geschrieben:Hast eine PN. Sonst gibt es hier wohl Ärger, bei dem schönen Urlaubsthema.
danke für die erklärung, allerdings würde ich diesen thread nicht als "schönes urlaubsthema" bezeichnen.

lg lori

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:26
von ITpassion-de
andi.bz hat geschrieben:Bei einem Promillewert über 1,5:
- Führerschein wird bis zu 2 Jahren eingezogen;
- Verwaltungsstrafe bis 15.000,00 €;
- Haftstrafe bis zu 1 Jahr;
- Fahrzeug (nur falls Lenker und Besitzer identisch sind) wird beschlagnahmt und versteigert.
Da es sich hierbei um ein Delikt welches höchstwahrscheinlich vorsätzlich geschieht handelt. Ist die Strafe alles andere als hart. Es wird ja hinterher kaum einer behaupten das er nicht gemerkt hat, dass er blau ist. Und wenn man mal die möglichen Konsequenzen aus so einem Handeln sieht, dann gibt es eigentlich kaum eine Strafe die so jemand belehrt wenigstens nicht besoffen zu fahren.

Wie auch immer, falls ich jemals in Italien mit meinem Auto unterwegs bin und 1,5 Promille intus habe, dann akzeptirere ich die aufgeführte Strafe gerne.

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:36
von Florian_87
@ Escape: Danke für die kleine deutsch Lektion :oops:

Aber zu deinem Auszug aus dem Gesetztestext:
Dort steht etwas von Beweggründen, willst du uns damit jetzt allen ernstes sagen das jeder der Betrunken Auto fährt die Absicht hat jemanden zu Töten? Ich denke nicht!

Von daher ist ein Mörder nur der die direkte Absicht hat einen Menschen das Leben zu nehmen. Und somit trifft deine Aussage nicht zu!

Aber wie LEO schon sagte.....von daher lassen wir besser diese Grundsatzdiskussion. Obwohl ich recht habe :D

Grüße

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:46
von diwa68
Escape hat geschrieben:Wie sieht es mit Hinweisen zum Thema Warnwesten und Parkwarnschilder für Anhängerbetrieb für Italien aus?
Was bitte sind "Parkwarnschilder"?

Dirk

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 14:48
von Escape
Florian hat geschrieben:Willst du uns damit jetzt allen ernstes sagen das jeder der Betrunken Auto fährt die Absicht hat jemanden zu Töten?
Nein. Aber er nimmt das Risiko bewusst und billigend in Kauf. Deshalb sprach ich von potenziellen Mördern.

Allgemein haben sich in einigen Ländern Europas in den letzten Jahren die Strafen sehr verschärft. Sofern dies keine Bagatellübertretungen und OWIs betrifft, sondern höchst gefährliche Verhaltensweisen wie Trunkenheitsfahrten, Drängeln, Nötigung, Rotlicht- und erhebliche Geschwindigkeitsverstöße, begrüße ich persönlich das sehr. Obwohl ich weiß, dass deshalb nicht weniger schnell gefahren und gedrängelt und gesoffen und so weiter wird. Aber wenn das jemandem passiert, wird der mitbetroffene Urlaubsbegleiter ein ständiger, lange Zeit schlecht gelaunter Mahner auf dem Beifahrersitz sein. Das ist dann die wahre Strafe...

@ Dirk: Da sind Alutafeln, rotweiß diagonal gestreift, die angebracht werden müssen, wenn Ladung über die Umrisse des Fahrzeugs hinausragt. Auch bei Fahrradträgern, die am Heck angebracht werden...

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 15:15
von ITpassion-de
Escape hat geschrieben:Nein. Aber er nimmt das Risiko bewusst und billigend in Kauf. Deshalb sprach ich von potenziellen Mördern.
Billigend in Kauf nehmen ist aber eher Todschlag. Mord setzt vorraus das wenigstens 2 der Mordkriterien erfüllt sind. Z.B. Arglist und vertuschen einer Straftat.
Aber auch potentielle Todschläger müssen entsprechend abgestraft werden.

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 17:04
von mlgg
Escape hat geschrieben:Das sind Alutafeln, rotweiß diagonal gestreift, die angebracht werden müssen, wenn Ladung über die Umrisse des Fahrzeugs hinausragt. Auch bei Fahrradträgern, die am Heck angebracht werden...
werter chevalier, da irrt der autor
zeichen 630
§ 43 abs. 4 stvo
zur kennzeichnung nach § 17 abs. 4 satz 2 und 3 von fahrzeugen und anhängern, die innerhalb geschlossener ortschaften auf der fahrbahn halten, können amtlich geprüfte park-warntafeln verwendet werden.

Re: Bedenkt für euren nächsten Italienurlaub...

Verfasst: 4. Juni 2008 17:23
von Chief
Es geht um die Kennzeichnung für Italien- und nicht um die in D.

Hier sieht man die Parkwarntafel für LKW (beim abstellen) und die Warntafel die angebracht werden muß bei Reisen in Italien. Die ist anders ausgebildet als die Parkwarntafel.