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Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 22. Oktober 2008 10:53
von Barus
Ich finde es immer wieder "interessant", dass trotz aufgehobener Geschwindigkeitsbeschränkung einige Leute dermaßen langsam fahren, als ob es unmöglich wäre das Gaspedal auch mal durchzutreten.
:lol:

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 22. Oktober 2008 12:10
von FUNKMAN
Mackey hat geschrieben:Wer ohne schuld ist werfe den ersten Stein...Ich glaube sowas kann jedem mal passieren. Ohne die näheren Umstände zu kennen, kannst du nicht davon ausgehen, dass der Kollege ständig mit so einer Geschwindigkeit unterwegs ist.

Sorry, wer 50 km/h zu schnell unterwegs ist, macht das bewusst. Man kann Lkw und Pferdehängergespanne auch mit 20km/h oberhalb der zulässigen Geschwindigkeit überholen, ohne ein Verkehrshindernis für den nächsten Drängler darzustellen.
Und dass er das ständig macht, habe ich auch keineswegs behauptet - trotzdem bin ich der Meinung, dass man bei einer solchen Überschreitung wie in seinem Fall auch ruhig mal 4 Wochen Zwangsfußgänger sein kann. Denn dass er das Schild mit der Beschränkung auf 100 km/h nicht gesehen hat, trifft hier nicht zu - sonst könnte er nicht so detailliert nachfragen.





Sicherlich bin auch ich schon geblitzt worden, allerdings nie mehr als mit 20km/h zuviel und dann wurde auch noch etwas abgezogen. Ich fahre auch gerne schnell, halte mich aber an die Vorschriften. Denn mein Lappen ist mir heiliger als die 30s bis 1min Zeitersparnis, die ich durch eine deftige Überschreitung "reinholen könnte".

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 22. Oktober 2008 12:21
von schulli
Nach STVO darf man nur überholen, wenn man ausreichend schneller ist, als der zu Überhölende. :wink: Vlt. waren die anderen PKW ja mit 130 km/h unterwegs. Also ich kann das schon nachvollziehen. Man ist mit diesen Kisten heutzutage viel zu schnell - zu schnell :lol:
Ich denke allerdings, dass sich inkl. der Mess. und Tachotoleranz ein Fussmarsch nicht vermeiden lässt.
Kopf hoch, dass passiert.

schulli

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 22. Oktober 2008 12:23
von Jopi
schulli hat geschrieben:Nach STVO darf man nur überholen, wenn man ausreichend schneller ist, als der zu Überhölende. :wink: Vlt. waren die anderen PKW ja mit 130 km/h unterwegs. Also ich kann das schon nachvollziehen.
Ähm... Die Logik ist ja mal genial.
Gib das doch mal als Erklärung an, warum Du so schnell warst.
Dann kannst Du Dich gleich auf die MPU vorbereiten.

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 22. Oktober 2008 12:45
von Mackey
[quote="FUNKMAN"]


Sorry, wer 50 km/h zu schnell unterwegs ist, macht das bewusst. [quote]


Er kann auch danach umgedreht haben um zu sehen was da für eine Geschwindigkeit ist ;=)

Müssen wir hier auch nicht weiter spinnen, waren ja nicht dabei.

Ich bin nur der Meinung, dass es passieren kann.

Ich habe auch schon mal abends eine Beschränkung übersehen und war mal eben 80 km/h zu schnell. Gut bin nicht geblitzt worden...aber als man mir das sagte war ich der Überzeugung da wäre unbeschränkt gewesen. Sprich fehler passieren auch unbewußt. Gehässig muss man deswegen nicht sein.

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 23. Oktober 2008 16:17
von matssax
Als das mit dem Geschwindigkeitsunterscheid beim Überholen von 20 km/h gilt nur bei Straßen mit Gegenverkehr!! Auf Autobahnen kann der Unterschied auch geringer sein (siehe LKWs)!!

MfG
Euer Ösi-Fahrschullehrer

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 24. Oktober 2008 06:43
von Klinke
Mackey hat geschrieben:Wer ohne schuld ist werfe den ersten Stein...Ich glaube sowas kann jedem mal passieren.
Ich wünsche keinem wegen einer kurzen Unachtsamkeit, dass er seinen Lappen abgeben muss. Aber bei 3 PKW und 1 LKW handelt man doch über mehrere Sekunden und vollkommen bewusst, dass man weit über die 100km/h kommen kann.

Von daher, lernen durch Schmerzen. Klassische Konditionierung auf die harte Tour. 8)

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 24. Oktober 2008 07:30
von Roukie
matssax hat geschrieben:Als das mit dem Geschwindigkeitsunterscheid beim Überholen von 20 km/h gilt nur bei Straßen mit Gegenverkehr!! Auf Autobahnen kann der Unterschied auch geringer sein (siehe LKWs)!!

MfG
Euer Ösi-Fahrschullehrer
Ist das in Ösiland etwa wirklich erlaubt? :o
In D eigentlich nicht!

Elefantenrennen

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 24. Oktober 2008 07:48
von matssax
Nein erlaubt ist das nicht!!
Ich habe nur auf einen Eintrag reagiert, der dass mit den 20 km/h angesprochen hat!!
Und wollte nur mitteilen dass die 20 km/h nicht auf der Autobahn gilt!!

In Ösi-Land müssen wir uns ja noch mehr an Limits (V-max: 130 km/h) halten wie euch ja bekannt sein dürfte!!! Also 150 km/h sind bei uns sowieso viel zu viel!!!

Re: Wieviel real bei 150km/h?

Verfasst: 24. Oktober 2008 08:35
von Roukie
matssax hat geschrieben:Nein erlaubt ist das nicht!!
Ich habe nur auf einen Eintrag reagiert, der dass mit den 20 km/h angesprochen hat!!
Und wollte nur mitteilen dass die 20 km/h nicht auf der Autobahn gilt!!

In Ösi-Land müssen wir uns ja noch mehr an Limits (V-max: 130 km/h) halten wie euch ja bekannt sein dürfte!!! Also 150 km/h sind bei uns sowieso viel zu viel!!!
Ich glaube du hast meinen Link nicht gelesen.
Mir ging es darum, dass eben auch auf Autobahnen eine deutliche Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen vorgeschrieben ist.

Aber back to topic: wenn ich, um mit ausreichend Geschwindigkeitsdifferenz überholen zu können, die zulässige Geschwindigkeit übertreten muss, dann darf ich nicht überholen!