Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

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ansich
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von ansich »

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigst du eine spezielle Versicherungsbestätigung. Deine vorhandene für die normale Anmeldung kannst du nicht nutzen. Nur zur Info...

Ich hatte den Fall auch vor ein paar Wochen. Mir fehlten zur Anmeldung vor der Fahrzeugübergabe nur noch die TÜV-/AU-Bescheinigungen. Diese sind bei der Post abhanden gekommen. Normale Anmeldung nicht möglich. Also habe ich erstmal ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung genommen.
Die Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen kannst du dir auch problemlos telefonisch holen. Der Zulassungsstelle reicht in der Regel der siebenstellige Schlüssel aus. Diesen habe ich mir zum Beispiel auf der Fahrt zur Zulassungsstelle per Handy von der Versicherung durchgeben lassen.

Wenn auf der Geschäftsfahrt etwas passiert, springt meiner Meinung nach die Versicherung auf jeden Fall ein, auch wenn dir Mißbrauch des Kennzeichens vorgeworfen werden kann. Allerdings wird sich die Versicherung im Nachgang das Geld von dir wiederholen/einklagen. Ich würde an deiner Stelle den Händler dazu bewegen, dir einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen. Ist die sichere Variante.
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DReffects
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von DReffects »

insideR hat geschrieben:
DReffects hat geschrieben:händler sprach gerade von arglistiger täuschung von meiner seite weil ich auf dem termin bestehe...
Geil. Mit dem hätte ich meinen Spaß.
bin leider gerade nicht wirklcih in der position da "spaß" zu haben :(
habe jetzt auf einen leihwagen bestanden, bin ja mal gespannt was mit dem Rückruf kommt. immerhin meint der Verkäufer auch dass die Geschäftsbeziehung von Anfang an von Spannungen geprägt war.
Gut, ich täusche ja doch gern arglistig. Besonders vorm Tor des gegnerischen Fußballteams und so.
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insideR
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von insideR »

DReffects hat geschrieben:bin leider gerade nicht wirklcih in der position da "spaß" zu haben
Naja, was ich unter Spaß verstehe...
DReffects hat geschrieben:immerhin meint der Verkäufer auch dass die Geschäftsbeziehung von Anfang an von Spannungen geprägt war.
Der dreht doch wohl frei! Mentales Weichei mit Soziophobie oder was? Jetzt noch mit Schuldzuweisungen zu arbeiten ist so richtig arm. Wenn es ein größerer Laden ist, ab sofort nur noch mit dem VKL reden.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von darkking »

DReffects hat geschrieben:im vertrag steht "Liefertermin 15.04.2009 - verbindlich"
insideR hat geschrieben:Püh, liefern kann er doch...
was ist denn als Liefertermin betrachtbar? Ich würde schon die Übernahme unter Zeitdruck nicht machen, aber du kannst ja leider nciht anders :-?
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von insideR »

1. ist der 15.4. ungefähr 24 Stunden lang...
2. Wer sagt denn, dass das Auto zugelassen sein muß?
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von Basti1982 »

Steh ich grad auf dem Schlauch oder ihr?
Wenn mich nicht alles irrt ist es doch wie folgt:

ROTE KENNZEICHEN: sind Überführungskennzeichen, für Probefahrten geeignet oder Fahrten zur Werkstatt.

KURZZEITKENNZEICHEN: sind GELBE KENNZEICHEN, eben für z.B. solche Fälle, wo der Käufer das Auto für ca. 7 Tage nutzen kann, ohne mit dem Brief die amtliche Zulassung einzuholen.

Verbessert mich wenn ichs falsch widergebe!
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OlliGoldi
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von OlliGoldi »

Hier mal was zu den verschiedenen Kennzeichen.

http://www.autokennzeichen.info/sonder- ... eichen.htm
schwarzer O² Combi 1.8 tsi - Sport Edition
Xenon, var. Ladeboden, Trennwand, Tarik´s Chromringe, 2 x W8-Innenraumleuchte
Lugano 8Jx18 / Vredestein ULTRAC SESSANTA 225/40, Abbiegelicht aktiviert, 30/30 Eibach Prokit
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von ansich »

Ich hab auch noch einen Link zum Thema Kurzzeitkennzeichen, in dem auch steht, wozu man dieses nutzen darf:
http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulbkzkurz.shtml

Der entsprechende Gesetzestext der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV - § 16) ist doch ein wenig schwer zu lesen.
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DReffects
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein/brief? WICHTIG!

Beitrag von DReffects »

insideR hat geschrieben:1. ist der 15.4. ungefähr 24 Stunden lang...
2. Wer sagt denn, dass das Auto zugelassen sein muß?
Das wurde so vereinbart ;)

nach zahlreichen telefonaten rief der verkäufer auf einmal an undwar freundlich er habe stress gehabt. nun bin ich mit einem leihwagen marke citroen picasso c4 in berlin... danke für eure hilfe!!
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