@insideR
ich zitiere mal aus meiner Bedinungsanleitung:
"Ab einer Entfernung von ca. 30 cm ertönt ein Dauerwarnton-Gefahrenbereich.
................
Ist das Fahrzeug mit
werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung ausgestattet, beginnt die Grenze des Gefahrenbereichs (Dauerton) 5cm weiter hinter dem Fahzeug.............."
Je öffter ich mir den Satz durchlese, desto komischer ließt er sich.
Kann man ja auch so auslegen das ich selber drann denken soll das ich 5cm "länger" bin.
Muß ich glatt mal ausprobieren.
Fakt ist aber, ich zitiere:
"Bei Anhängerbetrieb ist die Einparkhilfe außer Funktion (gilt für Fahzeuge mit
werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung."
Und ob das auch bei nachträglichen Einbau so ist ??????????????