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Verfasst: 22. März 2004 15:02
von Mayday
Ich weiß nicht obs hilft ...
Soweit ich weiß werden aufgeschleuderte Steine leichter von den Versicherungen übernommen als herabfallende. Daher haben meine Eltern ihre Schäden immer als aufgeschleuderte Steinschlagschäden gemeldet und auch alle ersetzt bekommen.
Verfasst: 22. März 2004 15:06
von jensw
Von welcher Versicherung? Meine Teilkasko müsste ja eigentlich jeden Glasschaden übernehmen, egal woher... Ich will aber nicht über meine sondern über dem Verursacher seine Versicherung gehen, da ich eigentlich nicht einsehe, für deren Nachlässigkeit auch noch 150€ Selbstbeteiligung zu blechen.
Gruß,
Jens
Verfasst: 22. März 2004 15:09
von Mayday
sorry, gemeint war die Versicherung des Transportunternehmens.
Verfasst: 22. März 2004 19:33
von Teddybär 1964
jensw hat geschrieben:... Ich will aber nicht über meine sondern über dem Verursacher seine Versicherung gehen, da ich eigentlich nicht einsehe, für deren Nachlässigkeit auch noch 150€ Selbstbeteiligung zu blechen.
Gruß,
Jens
Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber das wird nicht funktionieren. Da musst Du schon einwandfrei beweissen können, dass der Stein vom Kieslaster geflogen kam und die Ladung entsprechend unzureichend gesichert war. Wenn Du alleine im OCTI gesessen hast, dann war´s das eigentlich schon. Der Fahrer des Lasters wird Dir da kaum behilflich sein.
Ich selbst hatte mir im Herbst 2002 in Dänemark von einem Deutschen, der gerade von einem Feldweg kam, einen Stein (und damit einen Krater) eingefangen. Ich hab´s dann gelassen, wegen den 150 Oironen SB eine Endlosdiskussion zu führen und einen Rechtsstreit zu beginnen. Da hat man viel Rennerei - mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg.
Ich habe letztlich meine Teilkasko wieder auf "ohne SB" umgestellt. Das kostet mich rund 30 Oironen mehr im Jahr - dafür ist jetzt Ruhe.
Gruss
Michael
Verfasst: 23. März 2004 08:57
von jensw
Es war ja nicht blos ein Stein, da hat's Kies geregnet...
Verfasst: 23. März 2004 11:15
von Melli
Teddybär 1964 hat geschrieben:jensw hat geschrieben:... Ich will aber nicht über meine sondern über dem Verursacher seine Versicherung gehen, da ich eigentlich nicht einsehe, für deren Nachlässigkeit auch noch 150€ Selbstbeteiligung zu blechen.
Gruß,
Jens
Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber das wird nicht funktionieren. Da musst Du schon einwandfrei beweissen können, dass der Stein vom Kieslaster geflogen kam und die Ladung entsprechend unzureichend gesichert war. Wenn Du alleine im OCTI gesessen hast, dann war´s das eigentlich schon. Der Fahrer des Lasters wird Dir da kaum behilflich sein.
Ich selbst hatte mir im Herbst 2002 in Dänemark von einem Deutschen, der gerade von einem Feldweg kam, einen Stein (und damit einen Krater) eingefangen. Ich hab´s dann gelassen, wegen den 150 Oironen SB eine Endlosdiskussion zu führen und einen Rechtsstreit zu beginnen. Da hat man viel Rennerei - mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg.
Ich habe letztlich meine Teilkasko wieder auf "ohne SB" umgestellt. Das kostet mich rund 30 Oironen mehr im Jahr - dafür ist jetzt Ruhe.
Gruss
Michael
genau das hab ich mit meinem post auch ausdrücken wollen
du must beweisen, dass der laster ladung verloren hat und es kein aufgewirbeltes steinchen gwesen ist (was deiner teilkasko egal ist, denn da gilt nur die kaputte scheibe, wie ist eigentlich egal (ausgenommen vorsatz)....
du kannst es probieren, aber ich denke du wirst keinen erfolg haben..und ob man sich die nerven und zeit nicht sparen sollte (aufgrund von evtl. 150€ sb, wenn die scheibe repariert werden kann, wird einem meist die selbstbeteiligung erlassen)....aber das musst du selbst wissen...
Mayday hat geschrieben:Ich weiß nicht obs hilft ...
Soweit ich weiß werden aufgeschleuderte Steine leichter von den Versicherungen übernommen als herabfallende. Daher haben meine Eltern ihre Schäden immer als aufgeschleuderte Steinschlagschäden gemeldet und auch alle ersetzt bekommen.
in zusammenhang mit der transportversicherung stimmt das so leider nicht.
es wird nur von der gegnerischen bversicherung ersetzt, wenn bewiesen wurde, dass es sich um heruntergefallene ladung gehandelt hat.
aufgeschleuderte steine sind ja demnach keine ladung...
Verfasst: 23. März 2004 13:13
von Mayday
Melli hat geschrieben:in zusammenhang mit der transportversicherung stimmt das so leider nicht.
es wird nur von der gegnerischen bversicherung ersetzt, wenn bewiesen wurde, dass es sich um heruntergefallene ladung gehandelt hat.
aufgeschleuderte steine sind ja demnach keine ladung...
Du hast insofern Recht, als daß es mit dem Transportunternehmen direkt nichts zu tun hat. Nur melden diese den Versicherungen einen Schaden eher als eine Privatperson ...
Verfasst: 23. März 2004 14:07
von Melli
klar, aber dann wird die versicherung sagen: war es ladung oder ein aufgewirbelter stein....beim ersten wird (nach nachweis) bezahlt und beim zweien an die eigene tk verwiesen...
Verfasst: 23. März 2004 17:37
von Mayday
wie gesagt, meine Eltern haben das schon mehrmals so gemacht und es hat immer die Versicherung des Fuhrunternehmens gezahlt ...
Verfasst: 25. März 2004 07:52
von jensw
Echt super, auf der Motorhaube hab ich auch noch Steinschläge
.
Meines Erachtens war es pure Absicht jeden meiner Versuche den LKW anzhalten zu "übersehen". Aber eine Anzeige wegen Fahrerflucht ist ja das sinnloseste was man in Deutschland machen kann. Da kann der Fahrer ja behaupten er hätte nichts gesehen (vielleicht gesteht man ihm ja auch 10 Minuten Schlaf am Steuer seines fahrenden LKW zu
, würde mich zumindest nicht wundern).
Gruß,
Jens