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Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 2. Februar 2010 20:03
von TorstenW
Moin,

Also Führerschein etc. als Pfand haben wollen/hinterlegen geht mal gar nicht!!!! :motz:
Sie können das Auto als Pfand behalten, bis der volle Rechnungsbetrag bezahlt wurde, alles Andere ist rechtlich gaaanz dunkelgrau!
Im Gegenzug kannst/solltest/musst Du auf der Rechnung ausdrücklich vermerken, dass die volle Summe nur unter Vorbehalt bezahlt wurde.
Ruf doch einfach mal bei der Innung an und frag ganz höflich. :wink:

Grüße
Torsten

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 3. Februar 2010 00:17
von haberob81
Das die meinen Führerschein als Pfand haben wollen, verstehe ich auch nicht, ist mir allerdings wesentlich lieber als das das Auto nicht rausgerückt wird.

Das schreiben an die Schiedstelle ist jetzt gerade aus dem Drucker gelaufen, und wird sich morgen auf den Weg machen.

Ich halte euch auf dem laufendem!

Grüße
Robin

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 3. Februar 2010 05:50
von Klinke
Aber zu kurz gedacht, oder?

Was machst du bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle? Die Polizei lacht dich aus, wenn du denen eine Kopie deines Führerscheins vor die Nase hältst. Dein Führerschein ist ein beglaubigtes Dokument, welches nicht in die Schublade eines Autohauses gehört. Eher hätten die sich eine Kopie ziehen sollen, stempeln, und die Kopie ablegen.

Ein eventueller Einzug des Führerscheins hat rechtlich überhaupt nichts mit der Regulierung einer Werkstattrechnung zu tun. :evil:

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 3. Februar 2010 09:20
von kalli*
Wie kamen die denn an deine Führerschein, maximal haben sie doch nur Schlüssel und KFZ-Schein, oder hast du ihnen deinen Führerschein angeboten?
Gruß
Kalli*

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 17. Februar 2010 21:34
von haberob81
Hallo zusammen,

hier mal ein kleines Update für euch zu meinem Fall.

Am Montag kam vom Schiedsgericht die Eingangsbestätigung, und das meine Unterlagung dem Autohaus zur Stellungnahme zugestellt wurden. Heute kam ein Anruf vom Autohaus, ohne große Umscheife hat er mir erklärt das sie keine Lust auf das Schiedsgericht haben und mir angeboten mir eine neue Rechnung auszustellen von glatt 800 EUR (Rechnungsbetrag ursprünglich 1119,49), ob ich damit Einverstanden wäre.

Dies habe ich naürlich abgelehnt. Daraufhin hat er mich gebeten ihnen ein Angebot zu unterbreiten was ich bereit bin zu zahlen (Wie auf dem Basar). Mal sehen wie sie darauf reagieren. Bei diesem Schreiben werde ich auch gleich mal wieder meinen Führerschein zurückfordern.

Für mich gleicht das irgendwie einem Geständnis das sie scheiße bei der Rechnung gebaut haben. (Wer weiteres Interesse hat dem kann ich gern per PN eine gegenüberstellung der Rechnungen als Excelübersicht zusenden)

Grüße
Robin

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 17. Februar 2010 22:16
von TorstenW
Moin,

Schick denen um Gottes Willen kein Angebot! Das kann nur in die Hose gehen!
Es gibt von SAD Fehlersuchvorschriften mit den entsprechenden Richtzeiten dazu. Und die kannst Du gar nicht kennen. Das ist zwar mehr oder weniger nur eine Empfehlung, aber damit hat die Werkstatt einen Anhaltspunkt. Und wenn sie der Meinung sind, ihre Mitarbeiter nicht entsprechend schulen zu müssen..............
Außerdem sollte IMHO die erste Rechnung mit berücksichtigt werden, da die Arbeiten dort völlig für den >weißt schon< waren.

Grüße
Torsten

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 18. Februar 2010 09:59
von haberob81
Oh, zu spät das habe ich gestern noch rausgehauen.

Aber das die erste Rechnung da mitbeachtet werdne muss habe ich denen auch geschrieben. Mal sehen wie sie jetzt reagieren.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Grüße
Robin

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 31. März 2010 15:22
von haberob81
So zu euerer Info, die Einigung mit dem Autohaus ist jetzt zustande gekommen. Sie haben das was ich Ihnen Angeboten habe (knapp 500 EUR) akzeptiert und die Sache ist damit gegessen. Dem Schiedsgreicht wurde auch mitgeteilt das wir uns geeiningt haben und der Fall ist somit abgeschlossen. :)

Vielen Dank an alle die mir mit Rat zur Seite gestanden haben insbesondere an TorstenW!

Grüße
Robin

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 31. März 2010 15:24
von Domino
sehr schön!
glückwunsch!
dafür das die vorher knapp 1200€ wollten, isses doch wirklich ganz gut ausgegangen :wink:

Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?

Verfasst: 31. März 2010 16:15
von TorstenW
Moin,

Gratuliere!
Immer wieder gerne. :D

Grüße
Torsten