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Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 08:34
von digidoctor
Das ist doch eher ein psychologisches Problem. Eine gute RSV kostet nun auch etwas im Jahr und umsonst ist der Tod.

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 09:21
von okris
Ich würd den Händler eine Möglichkeit geben sich ohne Anwalt aus der Sache zu befreien entwerde nimmt er den Wagen zurück mit allen Kosten die Dir angefallen sind oder Preisminderung. Du musst aber für Dich erstmal entscheiden ob Du den Wagen behalten willst. Dann sollte eben ein Gutachter den Wert ermitteln und damit auch fixieren ob der Unfall Fach und Sachgerecht repariert wurde.
Wenn der Händler bestreitet von dem Unfall gewusst zu haben und keine Einsicht zeigt bleibt bloß der Weg zum Rechtsanwalt.
Ohne RSV ist das zwar erstmal mit Kosten verbunden aber Deine Changen stehen da recht gut das Du als Sieger hervorgehst und der Händler dann auch den rechtsanwalt zahlen muss. Gelesen habe ich das jeder der mit Autos gewerblich handelt soviel Kenntniss besitzt um einen Unfallschaden zu entdecken und den angeben muss. Falls er ihn nicht sieht hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Aber lass Dich doch von einen Anwalt beraten und wenn du z.B. beim ADAC dann gleich eine RSV abschließt gibt es wohl bei der Kostenbeteiligung einen Nachlass. (Da bin ich mir aber nicht sicher)

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 09:27
von TorstenW
Moin,

Das wird jetzt keine Rechtsberatung...........
Auch wenn im Kaufvertrag bei Unfallschäden "unbekannt" steht, kann der Händler sich da nicht rauswinden! Da der Schaden sogar von einem Laien (Dir) erkannt wurde, muss ein Fachmann das erst Recht sehen.
Sprich mit dem Händler. Wenn er nicht mitspielen will, gehst Du eben zum Anwalt. Auch wenn Du die Kosten erstmal vorstrecken musst, bekommst Du sie nachher wieder. Weißt doch: Verlierer zahlt! ;)

Grüße
Torsten
PS: Warte nicht so lange, Dir wird sonst Nutzungsentgelt abgezogen!

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 09:33
von digidoctor
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe. Nichts ist billiger als sich erstmal 10-20 Minuten an der Hotline beraten zu lassen. Das sind 20-40 euro und in der Zeit lässt sich schon eine Menge besprechen, wenn du den Vorgang gut vorbereitest und klar darstellst. Eigene Erfahrung. Und richtig toll: du musst deinen Hintern nicht einen Millimeter aus der Tür bewegen und alles ohne Terminabsprache. Eine richtig tolle Sache ist das. Es wird einem auch ganz schnell ein Zahn gezogen, wenn man sich so toll im Recht fühlt und der Anwalt ratz-fatz Klartext spricht.

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 13:54
von tmb123
Der Vorschaden ist nach meinem Verständnis ein Mangel bzw. versteckter Mangel, wenn der Händler diesen verschwiegen hat.
Der Kaufvertrag kam unter dem Aspekt zustande, dass das Fahrzeug keine Vorschäden hatte, demnach hat der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllt bzw. den Tatbestand des Betruges begangen.
Ich würde den Händler aufsuchen und mit entsprechender Argumentation auf eine Rückabwicklung drängen.

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 19. August 2010 15:12
von Frechdax
genau tmb hat da vollkommen Recht! Es ist hier Arglistige Täuschung...
Und Du kannst nach bestem Gewissen einen Anwalt aufsuchen und die Kosten an den Händler "abgeben"

Re: ein Unfallwagen gekauft, was machen?

Verfasst: 20. August 2010 07:22
von mazepan
Ich denke, wenn man den Händler damit konfrontiert, wird dieser schon wissen was er tut.
Jeder Händler, der noch nicht auf den Kopf geflogen ist, weiß das er da nicht rauskommt.

Wenn du kein Unfallfahrzeug willst, biete ihm die Rückabwicklung an. Selbstverständlich hat er (Händler) alle Kosten zu tragen.

Zum Thema Rechtschutz: Ich habe eine, da ein Rechtsstreit meist richtig viel Geld kostet. M.M. gehört dies zu den Grundversicherung wie Prvathaftpflicht und PKW-Haftpflicht.