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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 6. September 2010 23:02
von L.E. Octi
Na da wird von vorn und hinten geblitzt und auch Autofahrer sind dann überführbar.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 6. September 2010 23:03
von Domino
naja schrieb ich doch, 2 raus und 2x rein!
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 6. September 2010 23:18
von JonDeath
@L.E. Octi, das ding is ja nur das ich nicht 100%tig weiß ob ich geblitzt wurde, was soll ich dann bei der Polizei sagen?
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 6. September 2010 23:21
von L.E. Octi
Sag nix Junge. Bleib zu Hause und schließ Dich für 2 Wochen ein und Nachtisch ist gestrichen.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 6. September 2010 23:30
von JonDeath
Also nu abwarten und Tee trinken? Kann nur hofen es nicht geblitzt hat
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.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 7. September 2010 00:01
von Sigma
Laut
StVO §37 soll man bei Rot vor der Kreuzung halten und bei Gelb vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Daraus lässt sich wohl kaum ableiten, das beides gleichzeitig zu sehen, für sofort losfahren steht.
Sollte ein Bescheid eintreffen, sind die Chancen auf eine Ende des Ganzen ohne Fahrverbot bestimmt vorhanden. Jedenfalls wenn die Informationen hier (
http://www.radarfalle.de/recht/urteile/rotlicht9.php) stimmen.
Grüsse,
Sigma
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 7. September 2010 04:08
von okris
Generel ist es erstmal ein Rotlichtverstoß wenn die zu früh losgefahren bist.
Nun gibt es ja verschiedene Möglichkeiten was passiert ist und warum Du erstmal annimst das es Dich erwischt hat. Einmal gibt es Überwachte Anlagen wo die Starenkästen und die Blitzlichter nicht an der gleichen Stelle stehen und dann werden auch gleich mehrere Fotos aus verschiedenen Perspektiven geschossen. Damit hast du kaum eine Möglichkeit Dich rauszuwinden.
Oder du bist garnicht zu früh los und ein Fahrzeug aus einer anderen Richtung ist bei rot los und Du hattest das Gefühl das Du geblitzt wurdest, dann hast du nichts zu befürchten.
Wenn Du wegen eines Rotlichtverstoßes eine Fahrpause einlegen sollst und Du beruflich auf den Schein angewiesen bist wird Dir ein Anwalt helfen die Führerscheinsperre gegen ein erhötes Bußgeld umzuwandeln. Alleine soll es meist sehr schwierig sein und oft nicht klappen.
Also erstmal abwarten ob überhaupt was kommt und was Dir dann vorgeworfen wird.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 7. September 2010 06:09
von Chief
RS200@raceblue hat geschrieben:JonDeath hat geschrieben:...Rot-Gelb losgefahren ist? ...
Es gibt kein "ROT / GELB".
Außer "GRÜN / GELB", welches das drohende ROT ankündigt, leuchten alle Farben einzeln!
Dein Frühstart hat keine Auswirkungen. Außer du fährst bei ROT los.
In Bayern ist ja
einiges anders...aber ich denke, Du solltest da nochmal genau drauf achten
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 7. September 2010 10:55
von ansich
Kann Chief nur zustimmen...
Hier mal ein Beispiel für die in Deutschland üblichen Ampelphasen:
http://www.youtube.com/watch?v=U2VRZxTKgbc
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 7. September 2010 11:27
von Basti1982
Um die Sache des Heckblitzers mal aufzulösen - es gibt Ampelanlagen, die mit Front und Heckblitzer ausgestattet sind. Die haben den o.g. Nutzen. Konnte der Betroffene nicht rechtzeitig bremsen oder ist er komplett über die Kreuzung gefahren?! Das wird dadurch deutlicher. (Natürlich werden damit zeitgleich auch Motorräder geblitzt - aber ohne Gesichtserkennung sind da schlechte Karten.) Solltest du bei Rotlicht losgefahren sein und der Blitzer leuchtete auf, wirst du dich nicht groß rausreden können. Also abwarten was kommt.