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Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 08:28
von Alfred
Chief hat geschrieben:Was ich weiß ist, daß bei uns nur noch Fahrzeuge an- und umgemeldet (dürfen) werden mit Einzugsermächtigung. Will heißen man muß seine Kontodaten angeben.
Welche sich aber problemlos nach Anmeldung des Fahrzeugs widerrufen lässt. Und dann kommt - wie es sich gehört - rechtzeitig eine Rechnung
.
darkking hat geschrieben:... oder überweist du die KFZ-Steuer jedes Jahr selber?
Aber selbstverfreilich. Soweit kommt es noch, dass das Finanzamt oder welche Behörde auch immer direkten Zugriff auf mein Konto hat.
Zurück zum Thema: Kauf und Versicherung sind bei Barkauf 2 Paar Schuhe, also dürfte und müsste es dem Verkäufer Banane sein.
MfG Alfred
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 09:30
von Octi_TDI
Hallo Alfred,
geht das wirklich zu machen? Ich dächte, dass mit Widerruf der Einzugsermächtigung die Zulassung erlöscht. Sonst dat das doch gar keinen Sinn
.
MfG Marcus
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 10:11
von Lani
Bonsai-San hat geschrieben:was eventuell sein könnte ist im Falle der Finanzierung, das die Bank sagt das Käufer und Versicherungsnehmer eine Person sein müssen...
Dem ist so, wie bei mir der Fall. Der Kaufvertrag wurde auf mich ausgestellt, die Raten werden von meinem Konto abgebucht. Im Fahrzeugschein steht somit mein Name + Adresse als Fahrzeughalter.
Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter
müssen ein und die selbe Person sein. Die Versicherung "gehört" jedoch meiner Mutter ( übernommen vom verstorbenen Großvater ). So wurde sie als Versicherungshalter und ich als Versicherungsnehmer eingeschrieben ( Bei der Zürich problemlos machbar ).
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 10:20
von neuhesse
@ Octi_TDI
Es geht. Die Einzugsermächtigung wird ja auch nur für die Zulassung als solches verlangt.
Laut Abgabenordnung sind Zahlungen an die Finanzbehörden an die zuständige Kasse zu entrichten. Die Einzugsermächtigung ist nur eine Möglichkeit diese Anforderung zu erfüllen. Siehe § 224 Abs. 2 Nr. 2 AO.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 10:27
von Alfred
Octi_TDI hat geschrieben:geht das wirklich zu machen?
Ja, das geht. Wieso auch nicht? Habe ich persönlich bei meinem 03/2010 neu angeschafftem Bike so gemacht (Sachsen-Anhalt) und bei einem 09/2007 in Sachsen zugelassenem O1-Tour ebenso. Kommt dann halt für das neue Steuerjahr die Rechnung per Post vom FA.
MfG Alfred
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 18:04
von mario83
Ok dann sollten ja jetzt alle Klarheiten beseitigt sein. Ich weiß auch nicht, warum der Verkäufer da so reagiert hat, in dem Moment lässt man sich ja erst Mal verunsichern (meiner einer - der noch nicht so fürchterlich viele Autos angemeldet / versichert hat *g*), weil man ja denkt, dass ein Autoverkäufer solche Sachen wissen muss.
neuhesse hat geschrieben:Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können, müssen aber nicht, ein und die selbe Person sein. Theoretisch können es auch 5 verschiedene Personen sein. Übrigens, das von dir geplante wird täglich hundertfach in D praktiziert.
Das hätte ich nämlich auch gedacht.
Habe nun auch rausgefunden, dass meine Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung sehen will, ohne geht also nix - muss man halt nur wissen
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 19:48
von Der Thüringer
Guten Abend!
Der Verkäufer soll erst mal Seine Lehre abschließen, bevor er auf die Menschheit losgelassen wird.
Wer um alles in der Welt zwingt mich denn einen Führerschein zu machen? Keine Sau. :motz: Aber kaufen kann ich mir fünf wenn ich das Geld hätte/habe, ob ich dann am öffentlichem Straßenverkehr teilnehme und teilnehmen darf ist eine andere Frage!
Es ist immer wieder erfrischend was man hier so erlebt.
Gruß!
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 12. November 2010 23:15
von neuhesse
Auch ohne Führerschein darf man in D am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Ob du teilnimmst, bleibt natürlich dir überlassen.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 13. November 2010 00:14
von okris
Es gibt eben immer wieder Verkäufer die versuchen jemanden einen Bären aufzubinden und dann noch irgendwo versuchen Geld abzuschöpfen.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 14. November 2010 10:57
von Karlchen
schon mal darüber nachgedacht, dass sich die Versicherung im Fall der Fälle schon dafür interessiert, ob den da mit Versicherungsnehmer und (dauerhaften) Nutzer wirklich alles so koscher war? Das Risisko wegen ein bissel Ersparnis???