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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 18:25
von L.E. Octi
newbee hat geschrieben:Für mich ist jetzt wichtig ob die Vollkasko diesen Schaden übernimmt, oder ich mich mit dem Hersteller des Gerätes rumstreiten muss.
Die Vollkasko wird den Schaden schon übernehmen. Solange man Dir keine grobe Fahrlässigkeit anhängen kann. Die Vollkasko tritt ja für Schäden ein, wie selbst verschuldeter Unfall, Vandalismus und dergleichen. Letztlich musst Du durchrechnen ob Selbstbeteiligung + Höherstufung, finanziell günstiger sind als den Schaden komplett selbst zu zahlen.
Eine Möglichkeit wäre noch über die Hausratversicherung versuchen den Schaden zu regulieren. Es ist ja in Deiner Garage passiert. Wenn die Waschmaschine undicht wird und die Wohnung flutet, oder eine Kerze umkippt und den Tisch ansengt etc., tritt die meistens auch ein. Also, am besten den Versicherungs(ver)treter anrufen. Dafür ist er da.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 18:39
von ThomasB.
Ich befürchte, das wird auf "grobe Fahrlässigkeit" hinaus laufen. Vielleicht kann man über das "Produkthaftungsgesetz" etwas "geregelt" bekommen. Das könnte aber auf eine "Gutachter-Schlacht", die man natürlich zuerst in Vorlage zahlen muss, hinauslaufen.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Das interessiert mich sehr.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 19:11
von TorstenW
Moin,

bevor hier weiter die Glaskugel poliert werden................... :wink:
Was steht in der Beschreibung des Heizstrahlers? Ist er für den unbeaufsichtigten Betrieb zugelassen oder nicht?
Wenn nicht, musst Du eben Lehrgeld zahlen und Dich freuen, dass es nur die Autotür ist und nicht noch mehr. 8)

Grüße
Torsten

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 19:41
von Sitzheizungsfan
Wenn von einem Heizstrahler Schläuche abfallen, ist das sicher nicht im Sinne des Erfinders. Insofern ist die Sache mangelhaft, es sei denn es liegt an einer unsachgemäßen Montage.

Mangel siehe § 434 BGB. Man hat dann alle Rechte nach § 439 BGB einschließlich Schadenersatz für Mangelfolgeschäden.
Ansprechpartner ist in erster Linie der Verkäufer, oder der Hersteller, wenn dieser eine Garantie eingeräumt hat.

Der Fall ist natürlich schwer einzuschätzen, es kann durchaus auch unsachgemäßer Gebrauch sein.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 27. Dezember 2010 23:14
von TRC
Ihr sprecht hier immer davon "wenn es keine grobe Fahrlässigkeit war". Die meisten Versicherungen schließen mittlerweile grobe Fahrlässigkeit mit ein, Ausnahmen Alkohol und rote Ampel.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 07:14
von Roukie
Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch. Ich versuch mir grad das vorzustellen, krieg es aber nicht hin.

Also, du hast einen Gasstrahler, bei dem ein Schlauch von der Flasche zum Brenner führt. Dieser Schlauch hat sich gelöst. Dann strömt doch nur Gas aus, aber es brennt doch keine Flamme mehr?!?

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 11:44
von Roberto
@Roukie Geht mir genauso... :roll:

aber wenn das Gas am Schlauchende sich doch entzündet hat dann kann er nur froh sein dass ihm
das Ganze nicht um die Ohren geflogen ist :o

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 11:56
von insideR
Tja, der TE wird wohl grad seine Kopfschmerzen behandeln...

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 12:34
von Chief
Da man ja auch nen 1er so misshandeln kann hab ich mal in den allgemeinen Bereich verschoben.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 12:59
von md2609
Soviel Gas kommt da ja auch nicht raus, dafür sitzt ein Ventil in der Gasflasche. Wenn man den Schaden nicht sieht, ist eine beurteilung etwas schwierig. Gummi muß ersetzt werden, aber der Lack hält eigentlich schon was aus. schon mal mit Polieren versucht? Mir erscheint es so, als wenn der TE den schlauch nicht richtig montiert hat.