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Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 19:14
von Der Thüringer
ThomasB. hat geschrieben:Sieht aus, als ob ein Pärchen da richtig Spaß hatte...
Oder, was zum Fasching/Karneval nicht ganz abwägig ist, hatte sich Jemand so einen gegeben das er das Geleichgewicht & seine Körperflüssigkeiten nicht mehr unter Kontrolle hatte. Soll schon vorgekommen sein! :wink:

Gruß!

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 20:43
von L.E. Octi
Tom001 hat geschrieben:Rechnen lohnt sich in jedem Fall, da es sich ja nicht um eine Beule, sondern um ca 5 handelt. Wird sich aber alles am Donnerstag oder Freitag zeigen.
Egal ob Beulendoktor oder Neuteil + Lackierung. Es war eher gemeint Du sollst rechnen ob sich die Inanspruchahme der Vollkasko inkl. SB und Beitragserhöhung der Folgejahre vs. komplett aus eigener Tasche bezahlen lohnt.
Zum Thema Beulendoktor. Ich persönlich glaube nicht das diese Beschädigung rückstandslos beseitigt werden kann, ohne zumindest Spachtel und Teillackierung einzusetzen. Da würde ich eine gebrauchte Motorhaube eher ins Kalkül ziehen, da preiswerter.

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 21:03
von Manu
Motorhaube kostet beim Freundlichen 205€ ohne MwSt

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 21:10
von retord
Wenn mich nicht alles täuscht ist Vandalismus über die Teilkasko versichert.
Sollte eigentlich dann keine Höherstufung geben.

Bei mir wurde mal ein Spiegel abgetreten/rissen.
Wurde eben von der Teilkasko übernommen.

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 21:19
von L.E. Octi
Das Glas vlt. weil Glasbruch über die TK abgedeckt wird. Den Rest vom Spiegel nicht. Vandalismus ist nur in der VK. Wäre auch zu einfach. Dautz ich beim ausparken gegen ein Hindernis etc., tret ich noch mal fein dagegen und sag dann, Vandalismus und TK ohne SB zahlt. :wink:

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 21:29
von RS200@raceblue
@L.E. Octi
Einspruch.

Als Faustformel gilt:
- Wenn das Auto steht (außer Glas- u. Haarwildschäden u. Diebstahl) = TK
- Wenn das Auto fährt = VK

Hier ein Auszug aus den AGB der HUK24 zur TK:
Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner
Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur,
Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 21:47
von L.E. Octi
Auf was beziehst Du Deinen Einspruch? Mit der TK sind Haarwildschäden, Brand, Diebstahl bzw. Einbruch, Glasschäden, Unwetter usw. am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Vandalismus ist nur durch die VK abgedeckt. Was Du zitiert hast sind Schäden wie bereits von Dir beschrieben im Betrieb. Also wenn der Dieb das Fahrzeug entwendet und einen Schaden an anderem Eigentum (vlt. dann auch inkl. dem eigenen) anrichtet tritt die VK ein. Macht das der Freund oder Mechaniker tritt nur die Haftpflicht ein, inkl. Höherstufung und Selbstregulierung des eigenen Schaden. So und nun überleg noch mal seinen Fall. Zu welchem Schluss kommst Du?

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 22:01
von RS200@raceblue
@L.E. Octi
War mir so bisher nicht klar. Gut, wieder etwas gelernt.
Wäre ja auch zu einfach, wenn man das AGB-Deutsch der Versicherungen einfach verstehen könnte.
Übrigens taucht in den AGB der HUK kein einziges mal das Wort "Vandalismus" auf. :-?

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 22:10
von Snow-White
Dann ist das auch nicht versichert.

Re: Der Fasching und seine Besucher --> Beule

Verfasst: 31. Januar 2011 22:16
von RS200@raceblue
@Snow-White
Vandalismus ist kein deutsches Wort. Die Umschreibungen wie "....mutwillige Zerstörung..." gibt es natürlich in den AGB der HUK.
Und ist natürlich auch bei der HUK versichert.
Aber wie @L.E. Octi richtig angemerkt hat, nur bei der VK.