Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
ich meine es sind beide Seiten.
es ist wirklich so, als wenn sich das xenon für ne halbe Sekunde ausschaltet.
Morgen bekomme ich meinen RS ja wieder, dann erstmal sehen,ob der Fehler behoben ist. Dann werde ich meinen Anwalt zu Rate ziehen, mal sehen was der meint.
Auf jeden Fall werde ich euch auf den laufenden halten
es ist wirklich so, als wenn sich das xenon für ne halbe Sekunde ausschaltet.
Morgen bekomme ich meinen RS ja wieder, dann erstmal sehen,ob der Fehler behoben ist. Dann werde ich meinen Anwalt zu Rate ziehen, mal sehen was der meint.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
So, da ist der Thread. Klick. Mach was draus. ![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
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Ich bin dann mal weg.
Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
Hallo,
hatte das selbe Problem mal an einem VW, da wars auch ein Zündgerät. Da sich die Lichtfelder überlappen, kommt es einem so vor, als würden beide Brenner aussetzen. Ich habe den Test folgendermaßen gemacht:
Scheinwerfer rechts abgesteckt, gefahren >> kein Flackern
Scheinwerfer rechts wieder angesteckt, links abgesteckt >> Flackern
Dann beide Scheinwerfer ausgebaut, Brenner quergetauscht und den Test wieder wie oben gemacht. Fehler ist mitgewandert, also Brenner defekt.
Tausch hat das Problem behoben.
Wichtig aber: derzeitige Standardbrenner von Osram, Philips, GE und so weiter sind nicht mehr so blau wie vor einigen Jahren, hier wurde stufenweise bis auf fast halogengelbe 4300K runterreduziert. Kaufst du nun nur einen Brenner, hast du ein blaues und ein gelbes Xenonlicht.
Daher immer beide austauschen. Und wenn's wieder blau sein soll, empfehle ich dir von Osram die Cool-Blue-Reihe, von Philips die Colormatch-Serie oder die UltraBlue-Serie. Alle diese Brenner sind dann einigermaßen weißblau.
hatte das selbe Problem mal an einem VW, da wars auch ein Zündgerät. Da sich die Lichtfelder überlappen, kommt es einem so vor, als würden beide Brenner aussetzen. Ich habe den Test folgendermaßen gemacht:
Scheinwerfer rechts abgesteckt, gefahren >> kein Flackern
Scheinwerfer rechts wieder angesteckt, links abgesteckt >> Flackern
Dann beide Scheinwerfer ausgebaut, Brenner quergetauscht und den Test wieder wie oben gemacht. Fehler ist mitgewandert, also Brenner defekt.
Tausch hat das Problem behoben.
Wichtig aber: derzeitige Standardbrenner von Osram, Philips, GE und so weiter sind nicht mehr so blau wie vor einigen Jahren, hier wurde stufenweise bis auf fast halogengelbe 4300K runterreduziert. Kaufst du nun nur einen Brenner, hast du ein blaues und ein gelbes Xenonlicht.
Daher immer beide austauschen. Und wenn's wieder blau sein soll, empfehle ich dir von Osram die Cool-Blue-Reihe, von Philips die Colormatch-Serie oder die UltraBlue-Serie. Alle diese Brenner sind dann einigermaßen weißblau.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
Garantie nach 2 Jahren weg
Gewährleistung des Händlers 1 Jahr nach Kauf, bei gebrauchten Autos.
Beweislastumkehr spielt hier keine Rolle, da der Mangel bereits gemeldet und auch bereits Nacherfüllung durch den Händler versucht wurde. Da diese nicht erfolgreich war, besteht der Mangel weiter hin, so dass der Händler in der Pflicht ist....
Gewährleistung des Händlers 1 Jahr nach Kauf, bei gebrauchten Autos.
Beweislastumkehr spielt hier keine Rolle, da der Mangel bereits gemeldet und auch bereits Nacherfüllung durch den Händler versucht wurde. Da diese nicht erfolgreich war, besteht der Mangel weiter hin, so dass der Händler in der Pflicht ist....
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
so, Auto abgeholt. Ob der Fehler nun behoben ist, sehe ich erst heute Abend. Brenner wurde beide gewechselt.
Laut dem Händler muss ich die Kosten tragen, da die 6 Monate Beweislastumkehr abgelaufen sind.
Ich werde aber noch einen Anwalt zu Rate ziehen, da zwar 6 Monate vom Kaufdatum rum sind, aber nicht von dem Tag, wo der Fehler "angeblich" behoben wurde.
Laut dem Händler hätte ich unmittelbar nach dem Tausch der Steuergeräte mich wieder melden und bescheid geben müssen, dass der defekt immer noch vorhanden ist.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.
Laut dem Händler muss ich die Kosten tragen, da die 6 Monate Beweislastumkehr abgelaufen sind.
Ich werde aber noch einen Anwalt zu Rate ziehen, da zwar 6 Monate vom Kaufdatum rum sind, aber nicht von dem Tag, wo der Fehler "angeblich" behoben wurde.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
Die Beweislastumkehr hat nicht das geringste damit zu tun, wer für den Mangel zahlt. Der Unterschied ist nur, dass nun der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Da der Mangel schon vorher angezeigt wurde und durch die erste Nacherfüllung nicht abgestellt wurde, ist der Fall relativ klar.
Anwalt ist ne gute Idee....
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
Der Fall ist keineswegs klar.
Es wurde ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate(hier3 Monate) bemängelt und scheinbar behoben. Wenn dann der Fehler nach 5 - 6 Monaten wieder auftritt, sind die Fristen abgelaufen, die sich durch die Rep. sich ja nicht verlängern. Außerdem wurde jetzt etwas anders gewechselt. Und zu beweisen, das das Damals schon der Fehler war wird schwierig(Altteile vorhanden?). Dazu sind die Zeiten zwischen der Rep. und der erneuten Reklamation zu lang. Auch eine Ersatzteilgarantie gibts hier nicht.
Es wurde ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate(hier3 Monate) bemängelt und scheinbar behoben. Wenn dann der Fehler nach 5 - 6 Monaten wieder auftritt, sind die Fristen abgelaufen, die sich durch die Rep. sich ja nicht verlängern. Außerdem wurde jetzt etwas anders gewechselt. Und zu beweisen, das das Damals schon der Fehler war wird schwierig(Altteile vorhanden?). Dazu sind die Zeiten zwischen der Rep. und der erneuten Reklamation zu lang. Auch eine Ersatzteilgarantie gibts hier nicht.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
1. Für gewechselte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu. Hierzu auch explizit ein Urteil eines AG: AZ: 32 C 1639/07-48
2. Solange es der gleiche (nicht behobene) Mangel ist, kann die Gewährleistung zudem nicht verjähren, da der Mangel rechtzeitig angezeigt wurde.
Wenn ein anderes mangelhaftes Teil Schuld ist, dann ist es natürlich ein neuer Mangel. Trotzdem ist die Aussage "Man muss selber zahlen, weil die Beweislastumkehr nicht mehr gilt" völliger Blödsinn und für einen Kaufmann auch ziemlich dreist.
Eine Erstberatung beim ADAC ist oft ganz hilfreich und kostenlos.
2. Solange es der gleiche (nicht behobene) Mangel ist, kann die Gewährleistung zudem nicht verjähren, da der Mangel rechtzeitig angezeigt wurde.
Wenn ein anderes mangelhaftes Teil Schuld ist, dann ist es natürlich ein neuer Mangel. Trotzdem ist die Aussage "Man muss selber zahlen, weil die Beweislastumkehr nicht mehr gilt" völliger Blödsinn und für einen Kaufmann auch ziemlich dreist.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
zu 1. dein Urteil handelt von einen Neufahrzeug, bei dem es nicht geschaft wurde, den Mangel in der Garantiezeit zu beheben. Hier liegt der Fall anders.
zu 2. der Mangel war ja behoben. Zumindest muß man nach 5-6 monaten ohne Reklamation davon ausgehen.
Außerdem erhält man kein Garantie oder Gewährleistung auf in der selbigen ausgetauschten Teile.
zu 2. der Mangel war ja behoben. Zumindest muß man nach 5-6 monaten ohne Reklamation davon ausgehen.
Außerdem erhält man kein Garantie oder Gewährleistung auf in der selbigen ausgetauschten Teile.
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Re: Garantie oder nicht? Xenon schon beim Kauf defekt
Dies wird anders gesehen, gerade, wenn das nachgesserte Teil erneut kaputt geht. Siehe Urteil und einschlägige Rechtskommentare (Palandt usw.)md2609 hat geschrieben:Außerdem erhält man kein Garantie oder Gewährleistung auf in der selbigen ausgetauschten Teile.
Das Urteil (im Übrigen nicht von mir) sagt ganz konkret, dass die Verjährung der Gewährleistung neu beginnt, wenn Teile nachgebessert/ausgetauscht werden. Dies ergibt sich prinzipiell auch aus dem BGB, wird hier aber klargestellt. Dies gilt auch für gebrauchte Autos, denn auch für diese gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr.
In dem Fall hat sich der Händler selbst auf die abgelaufene Garantiezeit berufen. Darauf hat das Gericht gesagt, dass zwar die Garantie abgelaufen ist, die gesetzliche Gewährleistung jedoch nicht, zumindest für die nachgebesserten Teile.
Was ich nicht beurteilen kann ist, ob der aktuelle Mangel den gleichen Grund hat, wie der damals angezeigte Mangel. Wenn aber die Symptome die gleichen sind, spricht das zumindest dafür, dass die Nachbesserung erfolglos war. Auch dies entspricht wieder der Argumentation der Richter im "Bremsenrubbeln"-Urteil.
Vielleicht einfach mal die Urteilsbgründung durchlesen...
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... doc.part=L
Im Zweifel Anwalt, bzw. Erstberatung beim ADAC...
So damit ist für mich der Dialog zuende.
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