Re: Verbrieftes Rückgaberecht
Verfasst: 1. April 2011 14:16
Danke nochmal für die Antworten, auch für die, welche mir technische Unterstützung beim posten geben
Inzwischen sehe ich die eingangs erwähnte Angelegenheit so, dass ich mit dem Fahrzeug der Bank für die Restschuld nur eine (in dem Fall sicher etwas zu hohe) Sicherheit gebe.
Ich habe nach Ablauf der 4jährigen Finanzierungszeit ja alle Möglichkeiten. Statt Rückgabe stünde dann - nach Begleichung der Restschuld - eher ein privater Verkauf bzw. eine Inzahlungnahme bei einem (anderen) Händler zur Debatte.
Eigentlich habe ich aber vor, das Auto zu behalten - somit: die Restschuld zu begleichen.
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Inzwischen sehe ich die eingangs erwähnte Angelegenheit so, dass ich mit dem Fahrzeug der Bank für die Restschuld nur eine (in dem Fall sicher etwas zu hohe) Sicherheit gebe.
Ich habe nach Ablauf der 4jährigen Finanzierungszeit ja alle Möglichkeiten. Statt Rückgabe stünde dann - nach Begleichung der Restschuld - eher ein privater Verkauf bzw. eine Inzahlungnahme bei einem (anderen) Händler zur Debatte.
Eigentlich habe ich aber vor, das Auto zu behalten - somit: die Restschuld zu begleichen.