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Re: Bolerobildschirm auch zum abspielen von DVD´s nutzbar???
Verfasst: 27. Dezember 2011 16:45
von darkking
König Fußball hat geschrieben:Das hilft einem gar nichts, wenn das Radio geklaut ist, wird man niemals Eigentümer.
Octavia2008 hat geschrieben:Das gibt es immer noch (zumindest in Österreich) den "Gutgläubigen Eigentumserwerb"
Den gibt es auch noch in
Deutschland!
Re: Bolerobildschirm auch zum abspielen von DVD´s nutzbar???
Verfasst: 27. Dezember 2011 21:01
von neuhesse
Für D. ist die Aussage von @König Fußball schon zutreffend.
Im deutschen und österreichischen Recht unterscheiden sich der gutgläubige Erwerb. So heißt es im dt. BGB § 935, daß eine Sache nicht gutgläubig erworben werden kann, wenn sie dem Eigentümer gestohlen, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.