Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Zur Technik des Octavia II
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teddy
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleutung: codierbar?

Beitrag von teddy »

Der einzige, mir bekannte, Hersteller, der Rückleuchten zu den TFLs in D je realisiert hat, war BMW. Und da wurde es im Zuge der Homologisierung der jeweiligen Modelle realisiert.

Da ich allerdings im Moment keinerlei Unterlagen anbieten kann, kann es natürlich durchaus sein, dass sich dahingehend bei den Bestimmungen insgesamt etwas geändert hat. Man ist ja auch nicht immer up to date. Außerdem wäre es nicht das erste Mal, dass eine Veränderung durch eine Homologisierung plötzlich salonfähig und damit legal wurde.
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waldibaer
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von waldibaer »

Als ich meinen Octi 2009 vom :D abholen wollte, hatte er es mit dem TFL gut gemeint und die Schlusslichter auch mit aktiviert.
Da ich das nicht wollte, wurde es in 5min per VAS-Tester wieder rausprogrammiert.
Fragt mich aber nicht, wo und wie man es einstellt.

Gehen tuts aber...
Verkauft 19.07.12 1.4TSI Eleg.Combi,black magic

22.02.12 best,07.08.12 abgeholt
1.8TSI DSG Elegance Combi,abn. AHK,Licht&Design,Business Amundsen+,Dachreling sw,Soundsys,var.Ladeboden, Nichtraucherpaket,abbl.A-Spiegel,Neptune,30mm KW-Federn
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von orso-ch »

Hallo TorstenW

"Und zwar das TFL Skandinavien einstellen und dazu "TFL über separate Leuchten".

Auf das TFL Skandinavien hat auch @Escape hingewiesen. Wo aber kann ich dies und das "TFL über separate Leuchten" aktivieren bzw. codieren. Ich bin nur ein Bürogummi und kein Schrauber, darum wäre ich dankbar, wenn ich genauere Angaben kriegen könnte.

@chief

Natürlich kann ich wie früher alles manuell einschalten. Nur habe ich mal das TFL und diese comfortable Lichtumschalt-Funktion und die möchte ich auch benützen, ohne nach einer kritischen Situation feststellen zu müssen, dass es vorgängig besser gewesen wäre, manuell auf Ablendlicht umzuschalten. Die elektronischen Hilfen haben eben den Nachteil, dass man sich zu sehr daran gewöhnt und dabei die früheren Reflexe einschlafen. Vielleicht auch darum weil man davon ausgeht, dass man sich problemlos auf die elektronischen Hilfen verlassen kann. Ich möchte auf die Elektro-Helferchen nicht verzichten und dort, wo sie für mich Nachteile haben, Verbesserungen finden.

Ich erwarte auch nicht, dass jemand meine Beweggründe versteht. Ich wünsche einzig und allein eine präzise Antwort auf meine Frage. Ich bin jedem dankbar, der mir meine Fragen beantworten kann. Auf alles andere kann gerne verzichten.

Bis jetzt haben nur TorstenW und Escape meine Frage beanwortet. Ich habe nun nur das Problem, dass für mich ihre Antworten nicht ganz verständlich waren.
orso-ch

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teddy
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von teddy »

Orso,

deine Ausführung von oben kann ich voll und ganz nachvollziehen. Vor allem besondere Situationen wie plötzlichen Nebel, kann der Lichtsensor eben nicht erkennen.
Auch deinen Wunsch nach einer Antwort kann ich gänzlich nachvollziehen.

Dennoch, finde ich, gibt es keinen Grund zur Kritik weil dich jemand auf die nicht geklärte rechtliche Seite hinweist.
Letztlich konnte man bei den VFL auch TFL auf die Nebler codieren. Legal war es in D deshalb noch lange nicht.

Und so lange es den Octavia nicht nur in D gibt, wird es auch immer Sachen geben, die man zwar (manchmal über mehrere Ecken) codieren kann; eine Rechtsgrundlage findet man in dieser Tatsache allein aber nicht.

Daher mein Hinweis oben.

Was du draus machst bleibt selbstverständlich dir überlassen.

Ich persönlich ziehe die zu 95% gut funktionierende Automatik vor und greife in den restlichen 5% eben manuell ein. Genauso wie beim DSG. Oder beim Regensensor. Oder... Die optimale Lösung gibt es eben nicht und letztlich haben wir alle irgendwann mal einen Führerschein gemacht, bei dem man alles beigebracht bekommen hat. Wer nicht manuell arbeiten will, ok. Jeder wie er möchte. Ich persönlich würde halt während meiner o.g. 95% nicht ständig mit den Rückleuchten rumfahren wollen. So viel wäre mir meine Bequemlichkeit dann doch nicht wert.
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von L.E. Octi »

Auch wenn es jetzt provokant klingen mag. Warum schaltest Du nicht einfach vor Antritt der Fahrt das Licht ein und gut. Vor allem wenn Du schon schreibt
orso-ch hat geschrieben:Der allfällige Mehrverbrauch interessiert mich nicht.
Ich meine, anschnallen tut man sich auch per Hand, Radio leise oder laut auch, blinken ebenfalls usw. Nur wegen der 1-2 mal pro Jahr von Dir geschildert vorkommenden Situation, von vergessen und Komfortverlust zu reden ..... ich weis nicht. Wenn der Regensensor nicht nach Deinem Gefühl wischt oder gar nicht, fährst Du doch auch nicht blind weiter. Und wenn wir die Diskussion führen würden, was alles während des Autofahrens per Gesetz geregelt würde, der Aufschrei wäre groß.

P.S. Ich kann verstehen das Du an der technischen Lösung Deines Problems interessiert bist. Aber die Ausführungen, warum und weshalb, klingen halt etwas mager.
Ich bin dann mal weg.
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von orso-ch »

Teddy

Du sagst, dass es legal nicht möglich ist. Okay, diese Antwort akzeptiere ich.

TorstenW sagt, dass es eine legale Lösung gibt. Also ist es auch verständlich, dass ich diese Lösung gerne umsetzen möchte.
orso-ch

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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von teddy »

Naja, genau genommen haben wir beide uns keine Mühe gemacht, es entsprechend zu untermauern. Von daher ist es natürlich einfach, dass zu nehmen, was einem besser passt. Auch wenn meine Ausführung möglicher Weise plausibler war ;)

Lustiger Weise habe ich eben noch was im Handbuch gefunden:

Die automatische Lichteinschaltung funktioniert nur als Assistent. Der Fahrer
wird nicht von der Pflicht entbunden, das Licht zu kontrollieren und ggf. das
Licht entsprechend den Lichtbedingungen einzuschalten. Der Lichtsensor
erkennt z. B. kein Regen oder Nebel. Bei diesen Bedingungen empfehlen wir,
das Abblendlicht einzuschalten !

Bitte nicht als Provokation verstehen. Bin nur wirklich grad durch Zufall drüber gestolpert und wollt es mal teilen.
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Chief
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von Chief »

Bestätigt mich. Danke.
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TorstenW
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von TorstenW »

Moin,
teddy hat geschrieben:Naja, genau genommen haben wir beide uns keine Mühe gemacht, es entsprechend zu untermauern. Von daher ist es natürlich einfach, dass zu nehmen, was einem besser passt. Auch wenn meine Ausführung möglicher Weise plausibler war ;)
Nicht untermauert, aber plausibler? Aha?! *koppkratz* :o

Dann untermauere ich mal: StVZO § 49a
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
......5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Also: TFL dürfen alleine eingeschaltet werden.

StVO § 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.....

Am hellichten Tage darf ich mit Licht fahren, muss aber nicht.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

...wenn das Einschalten der Beleuchtung vorgeschrieben ist, am Tage darf ich das Standlicht also einschalten, da es ja niemanden stört. Über das Einschalten des Rücklichts am Tage steht nirgend etwas.

Fazit: TFL + Rückleuchten am Tage sind erlaubt. :wink:
Die nicht zugelassene Kombination Scheinwerfer + Christbaum + TFL ist weiterhin nicht möglich, da die TFL ja beim Einschalten des Standlichts per Lichtschalter ausgehen.

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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teddy
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Re: Tagesfahrlicht mit Heckbeleuchtung: codierbar?

Beitrag von teddy »

Vielen Dank für die Zitate.

EDIT: Muss mich korrigieren. Hinsichtlich TFL steht da eigentlich gar nix drin. Außer, dass es nur allein eingeschaltet werden darf.
Am Tag mit Standlicht fahren ist übrigens auch nicht erlaubt. Auch wenn es, subjektiv, niemanden stört. Ergibt sich aus der Bezeichnung Standlicht.
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