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Re: Überschreitung Anhängelast

Verfasst: 5. September 2012 14:25
von dickesb
Die Begrenzung der Anhängelast bei 12% kommt wirklich von der Steigung und der Fähigkeit dort auch wieder anfahren zu können. Bergab ist aus dieser Sicht unkritisch, wenn man mit einem entsprechend niedrigen Gang unterwegs ist (hier sind dann nur schnell die Bremsen des Anhängers am Glühen wegen des permanenten Schiebens). Zu schnell fahren sollte man mit einer erhöhten (oder überhöhten) Anhängelast auf keinen Fall - auch wenn die Motorleistung scheinbar ausreicht. Die Fahrdynamik eines Gespanns lässt sich nicht mit der Motorleistung überlisten.
Zu der Problematik einer Überprüfung:
Ich wurde einmal mit Wohnwagen nachgemessen und kann die (damals üblichen) Tarife aufführen:
Bis 5% Überladung (bei einem 1300 kg Wohnwagen als 65 kg) erfolgt eine netter Hinweis (Ermahnung) und weiter geht es (mein Wohnwagen war ein 1500er, ich hatte also 75 kg frei und durfte weiterfahren).
Über 5% bis 20% (das sind dann immerhin 260 kg bei einem 1300 kg) Wohnwagen muss abgeladen werden bis unter 5%, bevor weitergefahren werden darf - und natürlich ist ein Ordnungsgeld fällig.
Erst bei - wahnwitzigen - mehr als 20% Überladung kommt man in den Punktebereich.
Sollte also die Polizei nach einer 12% Steigung kontrollieren, könnte das als Anhalt dienen.