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Verfasst: 30. September 2004 19:03
von waxfox_RS
ich würd sagen, dass es nicht erlaubt ist, die könnten damit argumentieren, dass es den verkehr irritiert...

Verfasst: 30. September 2004 19:06
von OutsideRS
@ Fox

Folie für Scheiben = nur mit ABE :roll:

hm

Verfasst: 30. September 2004 19:08
von FOX-OCTI
Natürlich habe ich ne ABE für die FOLIE!

Mfg. FOX-OCTI

Verfasst: 30. September 2004 19:18
von Kromi
waxfox_RS hat geschrieben:ich würd sagen, dass es nicht erlaubt ist, die könnten damit argumentieren, dass es den verkehr irritiert...
Wer sind die? Die gelben Engel? ;)

Über den Aufkleber über die Bremsleuchte braucht man nicht zu diskutieren, wie Cyrus schon richtig erkannt hat.
Es käme wohl auch niemand auf die Idee, dass ein Bekleben der Rückleuchten oder Frontscheinwerfer zulässig wäre.

Gruß! Kromi

Hm

Verfasst: 30. September 2004 19:21
von FOX-OCTI
Es wird nicht das 3.Bremslicht beklebt, lediglich Tönungsfolie auf die Heckscheibe aufgetragen.

Mfg. FOX-OCTI

Verfasst: 30. September 2004 19:23
von Kromi
Ach. :rofl:

Gruß! Kromi

Re: Hm

Verfasst: 30. September 2004 19:30
von C|Y|R|U|S
FOX-OCTI hat geschrieben:Es wird nicht das 3.Bremslicht beklebt, lediglich Tönungsfolie auf die Heckscheibe aufgetragen.

Mfg. FOX-OCTI
Du willst es wohl nicht kapieren?
FOX-OCTI hat geschrieben:Natürlich habe ich ne ABE für die FOLIE!

Mfg. FOX-OCTI
Und das ist ja der Klopfer schlechthin!
Lies mal, was in der ABE drinsteht!
Wie Kromi schon sagte, dann könntest du ja die Folie auch auf die Frontscheinwerfer kleben, schließlich hat sie ja ne ABE. Ne ne ne

Verfasst: 30. September 2004 19:33
von TTailor
Nicht böse sein...
Aber dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein.

Man braucht doch schon fast ne Eintragung wenn man nen Furz im Auto lassen will....

Und dann das Bremslicht verfälschen..... Böse Welt....

Gruß T

hm

Verfasst: 30. September 2004 19:47
von FOX-OCTI
<C|Y|R|U|S> die Dritte Bremsleuchte muß eine Fläche sein

[19:32] <KromiPapa> ein heckscheibenaufkleber kannst du auch nicht einfach über die 3BL kleben

[19:32] <KromiPapa> ebenso auch nicht auf die rückleuchte

[19:32] <C|Y|R|U|S> es dürfen nicht mehrere Lichtaustrittsflächen sein

[19:33] <FOX> Wie ein Fläche? -->Ist es Pflicht eine 3.Bremsleuchte zu haben?

[19:33] <KromiPapa> wenn man eine hat, dann muss sie auch leuchten

[19:34] <C|Y|R|U|S> Nichtmal OPEL als Autohersteller hat bei seiner Astra Studie die zweigeteilte 3. Bremsleuchte genemigt bekommen

[19:34] <C|Y|R|U|S> Achja, jetzt fällt mir noch ein BBeispiel ein

[19:35] <FOX> Siehste solche Beispiele Argumente haben mir gefehlt. Ok, jetzt verstehe ich es auch.

Ein Ausschnitt ausm Forum, damit können wir dieses Thema wohl vergessen.

Mfg. FOx-OCTI

Verfasst: 30. September 2004 20:20
von Der Tazmedic
Mal Klartext:
Du darfst nicht --- auch mit nicht ABE-zugelassener Folie --- Leuchten in irgendeiner Weise bekleben. Du veränderst so die aktive Lichtaustrittsfläche. Diese ist jedoch für jede einzelne Leuchte vorgegeben und somit festgeschrieben. Veränderst Du die Lichtaustrittsfläche, veränderst Du die Leuchte. Und das ist verboten.

Wenn Du Deine Heckscheibe tönst, mußt Du eine eventuell vorhandene Bremsleuchte aussparen, da Du ansonsten die Leuchstärke verminderst, was auch nicht zulässig ist. Auch wenn es gut aussieht. Es ist und bleibt unzulässig und jeder TÜV-Prüfer wird mit einem breiten Grinsen diesen Aufkleber entfernen oder Dir dabei zuschauen.