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Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 09:34
von Shadow
Wohl nicht.
Nicht umsonst häufen sich im Dezember die Tageszulassungen. Verkauf alleine zählt nicht, die Zulassung, damit Marktanteile, ist wichtig
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 10:20
von tehr
insideR hat geschrieben:Das kann je nach Vereinbarung einen fünfstelligen Betrag bedeuten.
Es geht ums Geld.
Dann könnte der Händler dem Kunden ja die Zulassung versüßen, in dem er dem Kunden auch einen Vorteil bietet.
Denn eins ist klar: Durch diese kundenfeindliche Haltung wird er bestimmt keine zusätzlichen Kunden gewinnen.
Ich würde mich mal an Skoda Deutschland wenden und fragen, was die von dieser Art, mit Kunden umzugehen, halten.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 10:49
von Shadow
Bis die antworten, ist das Jahr aber rum.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 11:29
von tehr
Ninico hat geschrieben:Notfalls würden wir das Auto nach Bezahlung auch mit Überführungskennzeichen abholen und im Januar selbst zulassen. Dann steht es beim Händler nicht im Weg rum. Das gestattet uns der Händler aber nicht.
So würde ich es machen. Wenn der Händler das nicht zulässt, wäre es tatsächlich Nötigung. Bei Geldübergabe sind alle Schlüssel und Fahrzeugpapiere zu übergeben und das Fahrzeug so zu parken, dass es problemlos vom Hof gefahren werden kann. Wenn das Geld nicht angenommen wird, ist es Pech des Händlers. Ihr ward ja bereit, das Fahrzeug abzunehmen. Dann soll er es halt so abstellen, dass es bis April 2015 nicht beschädigt wird.
Skoda Deutschland würde ich trotzdem über dieses seltsame Gebahren informieren, schließlich ist es geschäftsschädigend.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 12:55
von Ninico
Vielen Dank schonmal für eure Tips! Das bestätigt unsere Einschätzung der Situation. Mal sehen, wie es weitergeht.
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 13:18
von TorstenW
Moin,
Tageszulassungen sind eine andere Baustelle. Da kauft der Händler das Fahrzeug von SAD und tritt somit als "Kunde" auf. Er es nicht einfach so auf den Hof stellen, da er ja kein Endkunde ist.
Außerdem schönt er damit nicht wirklich seine Bilanz, sondern die von SAD.
Ein Fahrzeug, dass der Kunde gekauft/bezahlt hat, zählt für ihn, egal ob der Kunde das Fahrzeug zulässt oder nicht!
Oder steht Kaufvertrag irgendeine Verpflichtung des Kunden, das Fahrzeug zulassen zu müssen? In meinen vielen Kaufverträgen habe ich jedenfalls so einen Passus noch nicht entdeckt.
Grüße
Torsten
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 16:16
von Black RS
TorstenW hat geschrieben:Du kannst also zum Händler hingehen, das Geld auf den Tisch des Hauses legen und das Auto mitnehmen. Es kann Dich NIEMAND zwingen, ein Fahrzeug zuzulassen. Du kannst doch eins kaufen, um es ins Wohnzimmer zu stellen.
So und nicht anders ist es!
Meine sind auch nicht angemeldet und stehen im Zimmer neben dem Wohnzimmer:

Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 18:46
von Timmey
Da ist ja kaum Platz zwischen den Autos. Beziehen sie Hilfe vom Staat, dass Sie in dieser Unterkunft hausen müssen?
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 18:46
von TorstenW
Re: Nötigung zur Zulassung
Verfasst: 17. Dezember 2014 19:17
von tehr
Ich kann auf dem Bild jetzt kein einziges hochwertiges Fahrzeug aus tschechischer Produktion erkennen. Gerade deren Händler scheinen aber doch ein merkwürdiges Verständnis von Kundenservice zu haben.