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Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 07:37
von insideR
Als Selbständiger? Mehrere bis viele Steuern...

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 08:15
von Octarius
diwa68 hat geschrieben:(und hat bislang problemlos mit dem Steuerbescheid funktioniert)
Der Bescheid ergeht nur einmal. Das andere waren lediglich Zahlungshinweise. Der Staat spart so 40 Millionen Briefe und generiert noch mehr Geld durch Leute die in genau diese Falle tappen.

@tehr

Zahlst Du keine Steuern?

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 10:06
von Wikinger
um das Zahlen kommst Du nicht drumrum....aber etwas ärgern kannst Du die Behörde schon, wenn Du willst und wenn es Deine Bank ohne Zusatzkosten für Dich zulässt.

Überweise denen die fällige Steuer in so niedrigen Beträgen wie es Dir Spaß macht. Das sind Buchhalter dort, die müssen jeden einzelnen Buchungsvorgang kontieren und abstempeln....der Sachbearbeiter kommt aus dem kotzen nicht mehr raus :rofl:

Gruß

Wikinger.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 10:08
von TorstenW
Moin,

@diwa68:
Du hast in der Zwischenzeit ein Auto zugelassen?! Wenn Du bei dieser Zulassung das Kreuz gesetzt hättest, hätte sich auch das Problem für das Motorrad erledigt. ;)

Grüße
Torsten
PS: @Wikinger: Sorry, aber das ist Unfug.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 10:53
von Octarius
Wikinger hat geschrieben:
Überweise denen die fällige Steuer in so niedrigen Beträgen wie es Dir Spaß macht.
Damit ärgerst Du - wenn überhaupt - jemanden von der Kassenverwaltung der überhaupt gar nichts mit diesen Anordnungen zu tun hat.

Zahlen bringt Frieden.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 11:40
von TorstenW
Moin,

mit diesen "Spielchen" ärgert man maximal seine eigene Bank und macht sich selber Stress. :roll:
Solche Buchungen werden heutzutage nur noch manuell bearbeitet, wenn es Unstimmigkeiten gibt, weil z. B. zum/nach dem Zahltermin keine Kohle verbucht worden ist.
Jeder "Kunde" hat quasi ein "Konto", das unter seiner Steueroderwasweißichnummer geführt wird. Wenn nun rechtzeitig das Geld drauf ist (egal ob in einem Betrag oder centweise), dann hakt der Computer das ab und fertig. Fehlt was (und wenn es nur 1 Cent ist), geht der Mahnlauf los, der einem selber dann Stress macht, weil man beweisen muss, dass man pünktlich alles bezahlt hat.
Den/die Mitarbeiter/in ärgert man damit nicht im Geringsten, das ist schließlich seine/ihre Arbeit......

Grüße
Torsten

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 13:54
von Goldfinger
So ist das heutzutage.

Da steht keiner mehr da und rechnet alle Kleinbeträge zusammen und wird unruhig wenn was fehlt.
Das ist bei jeder großen Firma so und bei einer Behörde wie dem Zoll noch mehr. Dort gehen jeden Tag zig tausende Beträge ein und aus.
Da schaut sich keiner den Kontoauszug an und rechnet gegen. Das macht der PC.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 17:40
von tehr
Octarius hat geschrieben:@tehr

Zahlst Du keine Steuern?
Doch, jede Menge sogar. Aber an das Finanzamt habe ich tatsächlich nur die KFZ-Steuer bezahlt. Alle anderen Steuern haben tatsächlich andere Zahlungsempfänger und werden meistens nicht direkt von mir bezahlt.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 8. Mai 2016 22:47
von neuhesse
diwa68 hat geschrieben:Wenn ich als Firma einem säumigen Kunden eine Mahnung schicke, kann ich auch nicht nach 30 Tagen schon eine Mahngebühr draufschlagen.
Es mag zwar nicht immer üblich sein, aber zulässig ist es, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug ist (für fest vereinbarte Zahlungen reicht schon ein Tag) mit der ersten Mahnung auch eine Mahngebühr zu erheben.

Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag

Verfasst: 18. Mai 2016 13:32
von Black RS
aus 2014:
Viele Autofahrer haben es noch gar nicht gemerkt: Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit wenigen Wochen nicht mehr vom örtlichen Finanzamt eingetrieben, sondern vom Zoll - in Köln etwa vom Hauptzollamt Köln. Für manch einen Autofahrer kann die Umstellung unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als bisher das Finanzamt verschickt der Zoll keine jährlichen „Zahlungshinweise“ mehr, auf denen die fällige Summe und der Zahlungstermin genannt werden.

Der nächste Brief, den viele Fahrzeughalter bekommen werden, könnte deshalb schon eine Mahnung sein - inklusive Säumniszuschlag von nach Zollangaben rund einem Prozent pro 50 Euro „vergessener“ Steuer. Weitere unangenehme Nebenwirkung: Solange nicht bezahlt wird - aus welchem Grund auch immer -, kann der säumige Zahler kein neues Fahrzeug anmelden.

Keine Veränderung bei Einzugsermächtigung

Schon seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Die Landesfinanzbehörden waren aber übergangsweise weiter mit der Verwaltung betraut. Diese Aufgabe übernimmt nun nach und nach der Zoll, der spätestens vom Sommer an in allen Bundesländern für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig ist. Für jene, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, soll sich nichts ändern. Doch wer jedes Jahr selbst überweist, ist nun in der Pflicht. Wie viele das genau sind, kann der Zoll nicht sagen.

Der Zoll führt für den Verzicht auf die vertrauten jährlichen „Zahlungshinweise“ Kostengründe an - und sieht die Eigentümer der Fahrzeuge selbst in der Verantwortung: Sie wüssten schließlich am besten, wie viel und zu welchem Zeitpunkt sie immer bezahlt hätten, teilt die Telefonzentrale dem verdutzten Fahrzeughalter mit. Das sollten sie jetzt einfach weiter so handhaben - bis sich etwa bei einem Fahrzeugwechsel die Steuer ändere und dann ein neuer Steuerbescheid ergehe. Im Kleingedruckten hat der Zoll tatsächlich früh auf diese Änderung hingewiesen - allerdings in einer allgemeinen Mitteilung, bei der es vor allem um die neue Bankverbindung ging.