Re: KFZ-Steuer - Säumniszuschlag
Verfasst: 8. Mai 2016 07:37
Als Selbständiger? Mehrere bis viele Steuern...
Der Bescheid ergeht nur einmal. Das andere waren lediglich Zahlungshinweise. Der Staat spart so 40 Millionen Briefe und generiert noch mehr Geld durch Leute die in genau diese Falle tappen.diwa68 hat geschrieben:(und hat bislang problemlos mit dem Steuerbescheid funktioniert)
Damit ärgerst Du - wenn überhaupt - jemanden von der Kassenverwaltung der überhaupt gar nichts mit diesen Anordnungen zu tun hat.Wikinger hat geschrieben:
Überweise denen die fällige Steuer in so niedrigen Beträgen wie es Dir Spaß macht.
Doch, jede Menge sogar. Aber an das Finanzamt habe ich tatsächlich nur die KFZ-Steuer bezahlt. Alle anderen Steuern haben tatsächlich andere Zahlungsempfänger und werden meistens nicht direkt von mir bezahlt.Octarius hat geschrieben:@tehr
Zahlst Du keine Steuern?
Es mag zwar nicht immer üblich sein, aber zulässig ist es, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug ist (für fest vereinbarte Zahlungen reicht schon ein Tag) mit der ersten Mahnung auch eine Mahngebühr zu erheben.diwa68 hat geschrieben:Wenn ich als Firma einem säumigen Kunden eine Mahnung schicke, kann ich auch nicht nach 30 Tagen schon eine Mahngebühr draufschlagen.
Viele Autofahrer haben es noch gar nicht gemerkt: Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit wenigen Wochen nicht mehr vom örtlichen Finanzamt eingetrieben, sondern vom Zoll - in Köln etwa vom Hauptzollamt Köln. Für manch einen Autofahrer kann die Umstellung unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als bisher das Finanzamt verschickt der Zoll keine jährlichen „Zahlungshinweise“ mehr, auf denen die fällige Summe und der Zahlungstermin genannt werden.
Der nächste Brief, den viele Fahrzeughalter bekommen werden, könnte deshalb schon eine Mahnung sein - inklusive Säumniszuschlag von nach Zollangaben rund einem Prozent pro 50 Euro „vergessener“ Steuer. Weitere unangenehme Nebenwirkung: Solange nicht bezahlt wird - aus welchem Grund auch immer -, kann der säumige Zahler kein neues Fahrzeug anmelden.
Keine Veränderung bei Einzugsermächtigung
Schon seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Die Landesfinanzbehörden waren aber übergangsweise weiter mit der Verwaltung betraut. Diese Aufgabe übernimmt nun nach und nach der Zoll, der spätestens vom Sommer an in allen Bundesländern für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig ist. Für jene, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, soll sich nichts ändern. Doch wer jedes Jahr selbst überweist, ist nun in der Pflicht. Wie viele das genau sind, kann der Zoll nicht sagen.
Der Zoll führt für den Verzicht auf die vertrauten jährlichen „Zahlungshinweise“ Kostengründe an - und sieht die Eigentümer der Fahrzeuge selbst in der Verantwortung: Sie wüssten schließlich am besten, wie viel und zu welchem Zeitpunkt sie immer bezahlt hätten, teilt die Telefonzentrale dem verdutzten Fahrzeughalter mit. Das sollten sie jetzt einfach weiter so handhaben - bis sich etwa bei einem Fahrzeugwechsel die Steuer ändere und dann ein neuer Steuerbescheid ergehe. Im Kleingedruckten hat der Zoll tatsächlich früh auf diese Änderung hingewiesen - allerdings in einer allgemeinen Mitteilung, bei der es vor allem um die neue Bankverbindung ging.