Hi OM's,
hier vieleicht noch nen paar Zeieln zu dem Thema.
(Quelle: Deutschland-Rundspruch 38/2002)
Einbau von Amateurfunkgeräten in Kraftfahrzeuge erlaubt
Nach der EG-Richtlinie 95/54/EG dürfen Amateurfunkanlagen weiterhin in
Kraftfahrzeuge eingebaut werden. Für Neufahrzeuge mit Zulassung nach dem
1. Oktober 2002 gilt diese Einbauerlaubnis nur, wenn eine Freigabe
erteilt worden ist. Das heißt, wenn die zum Einbau vorgesehenen
Funkgeräte ein e-Zeichen tragen und herstellerspezifische Vorgaben zum
Einbau beachtet worden sind. Sind diese Vorschriften erfüllt, kann die
Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugs nicht mehr erlöschen.
Der DARC empfiehlt, die herstellerspezifischen Freigaben für alle vom
Funkgeräteeinbau betroffenen Kraftfahrzeuge zu beachten.
Das sind die Ergebnisse einer Recherche von Ronald Hirth, DL8FCX, der
Mitarbeiter des DARC-EMV-Referats ist. Diese Recherche war nötig
geworden aufgrund der sehr abstrakt gehaltenen Antworten des
Kraftfahrt-Bundesamts auf die Anfrage des Runden Tisches Amateurfunk zum
Einbau von Amateurfunkanlagen in Kraftfahrzeuge.
Nach meiner Aufassung hilft uns das wohl auch nicht sehr viel weiter nur wissen sollte man woran es liegt... in meinen Augen eindeutig an dem Fahrzeughersteller dem es nicht zu interessieren scheint.
Vieleicht ist aber auch der Ronald, DL8FCX der richtige Ansprechpartner !?!
73's de DH7RG