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Verfasst: 2. März 2005 11:29
von Sillek
ja unter... sonst blendet das... wenn dir ein Fahrzeug entgegenkommt und du das tiefausscheinende Nebellicht an hast... unter 100m sieht der Gegenverkehr ja auch nicht weiter somit ist die Weitblendung ausgeschlossen....

Verfasst: 2. März 2005 12:24
von Silberpfeil
Chriss666 hat geschrieben:Sillek, wieso sollte man das bei Nässe nicht machen? Laut Fahrschule darf man die Nebler vorne bei Sichtbehinderung durch Schnee, REGEN und Nebel benutzen, wenn die Sichtweite unter 100m liegt.
Und wie schnell darf man dann noch fahren??? Soweit ich weiss 50km/h, oder?

Verfasst: 2. März 2005 13:20
von TorstenW
Hi,

Herr "Silberpfeil" sie haben soeben eine Nachschulung der StVO "gewonnen"!!! :rofl: (auch wenn's eigentlich traurig ist...)
NebelSCHEINWERFER bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen, fahren darfst Du dann immer noch so schnell, dass Du innerhalb der überschaubaren Strecke zum Stehen kommst.

NebelSCHLUSSLICHT nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50m, DANN darfst Du nur noch max. 50km/h fahren!

Grüße
Torsten

Verfasst: 2. März 2005 14:51
von Sigma
Hi,

weil's so schön ist, die zwei passenden Zitate aus der STVO:

STVO §3 (1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

STVO §17 (3)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Anm.: d.h. Standlicht). An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Tschau,

Sigma

Verfasst: 2. März 2005 15:01
von Grinsi22
Nun schweifen wir aber vom Thema ab.... :lol:
Xenon schonen, ich fass mir an den Kopf. Das is ein Auto und da wird immer was Kaputt gehen wenn man damit fährt. Wem das nich passt der muss halt zu Fuss laufen...
Wenn bei dir die Garantie gegriffen hat is doch i.O. Sollte nochmal einer kaputt gehen und es nich mehr über Garantie laufen schaust einfach bei EBAY rein und holst dir zwei Neue Gasentladungslampen. Is viel viel günstiger als beim Dealer. Würd sowieso immer gleich beide Tauschen, zumindest wenn die Gasentladungslampen schon zwei Jahre oder länger in gebrauch waren. Es kann nämlich passieren das die neue mehr bläulicher ist als die alte obwohl es die gleichen Gasentladungslampen sind. Auch Gasentladungslampen haben ne gewisse Abnutzung....
Und zum Thema Nebler... Ich find die vom Octi eigentlich relativ harmlos, die Nebels die unten in der Schürze verbaut sind (Passat,Polo,Beetle... Octi2, Leon, Toledo... etc.) find ich persönlich gemein und die Blenden auch ganz schön...

Mfg Ralf

hm

Verfasst: 2. März 2005 15:12
von FOX-OCTI
Ein THEMA FÜR GRINSI

Verfasst: 2. März 2005 15:27
von Grinsi22
Der nächste Streich is in Planung, du weisst... grins grinse grins

Mfg Ralf