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Verfasst: 9. Mai 2005 07:21
von Niederrheiner
Ich wohne 30 km von meinen Eltern entfernt und habe die 15% auch auf die Schwerbehinderung meines Vaters bekommen. Ist also kein Problem. Du musst unter Umständen nachweisen, dass es sich um Deinen Vater handelt, war aber auf Grund der Namensgleichheit kein Problem.
Erforderlich ist, dass Dein Vater min. 50% und zusätzlich ein g (gehbehindert) oder b (Begleitperson erforderlich) im Behindertenausweis hat. So hat es zumindest mein Händler erläutert.

Verfasst: 9. Mai 2005 09:11
von Sashgermany
Wie schon mehrfach gesagt ist bei Skoda KEIN Merkzeichen erforderlich.

Also kein G ,aG,H, oder B

Gruss

Verfasst: 9. Mai 2005 10:05
von speedy1949
Ich habe den Rabatt ohne Merkzeichen bekommen.

Verfasst: 9. Mai 2005 10:46
von hicos
@Ritte
Ersten Grades, ist doch nur deine Mutter oder Vater und vielleicht Geschwister, wenn du den Wagen kaufst. Oder täusche ich mich da?
Dein Opa wäre doch dann 2. Grades, dann müßten ihn eigentlich deine Eltern kaufen.

Ersten oder zweiten Grades! Namensgleichheit muss gegeben sein!

Verfasst: 9. Mai 2005 12:20
von Rekolas
also, ich habe 13% Nachlas auf den Neuen O2 Combi Elegance 1,9 TDI
bekommen.
Mit einer Option auf ein weiteres Prozent.

Auch ohne eine Behindertenausweis.

Alles reine Verhandlungssache.

Zudem habe ich auch noch einen guten Preis für meine Golf Variant
1,9 TDI erhalten. (300€ über Schwacke). Zudem kann ich den auch noch bis zur Auslieferung des Neuen fahren. (Das bedeuten bei mir ca. 10000 km mehr auf dem Tacho und 4 Monate älter).

:D

Verfasst: 9. Mai 2005 12:48
von Niederrheiner
ich hatte aber mit dem Behindertenrabatt 17% bekommen. Auch verhandlungssache! :wink:

Verfasst: 9. Mai 2005 16:08
von mh
Wer ist denn dann Fahrzeughalter?

Bei mir ist mein Vater (50% schwerbeschädigt) und für 6Monate Fahrzeughalter und ich Versicherungsnehmer, anschließend wird er auf mich umgeschrieben.Oder gibt es eine möglichkeit gleich als Halter eingetragen zuwerden.

Verfasst: 9. Mai 2005 17:13
von Procyon
Halter wird natürlich der Käufer - und damit nicht umbedingt der Besitzer des Ausweises.

Mein Händler sagte, der Wagen kann dann aber sofort nach einem Tag umgeschrieben werden, wenn es denn sein muss.

Laut meinem Händler und auch nach Deutschem Recht sind nur Eltern und Kinder Verwandte 1. Grades - Geschwister und Großeltern sind Verwandte 2. Grades. Trotzdem sollte es aber auch mit denen klappen.


Martin

Verfasst: 9. Mai 2005 17:27
von winocti
Wird von den Händlern ganz unterschiedlich gehandhabt. Bei uns musste der Besitzer des Behindertenausweises der Käufer sein. Das Fahrzeug konnte aber kurz nach dem Kauf umgeschrieben werden. Ging alles problemos.

Gruss Winocti

Verfasst: 9. Mai 2005 17:43
von drago
Hi,

ich hab auch den Schwerbehindertenrabatt für meine Mom
bekommen. Das Auto hab ich gekauft und auch auf mich zugelassen.
Der Inhaber des Ausweises musste nicht eingetragen werden.
Ich wohne ca. 50 Km weg von meinen Eltern und das hat auch keinen
interessiert.

Gruss Drago