die (unverändert schwachsinnige) Gesetzeslage in Deutschland:
Ab BJ 11 müssen PKWs TFL haben; wie das aussieht, steht nirgends!
Es darf also auch der Christbaum sein. Genauso gibt es bisher in D KEINE Pflicht, mit TFL zu fahren! Auch nicht, wenn es vorhanden ist. Das kommt in seiner Schwachsinnigkeit ganz knapp nach der Mitführpflicht für Warnwesten. Eine Tragepflicht für Warnwesten gibt es nämlich auch nicht..... 8)
Zum Licht:
Zugelassene Tagfahrleuchten nur nach vorne sind erlaubt.
Fahren mit Standlicht alleine ist nicht zulässig; am Tage kann man theoretisch damit fahren, bringt aber nix, da viel zu dunkel. Nur Standlicht vorne kann man nicht codieren.
Scheinwerfer dürfen nur zusammen mit Stand-, Begrenzungs- und Kennzeichenleuchten betrieben werden.
Nebler dürfen nur bei Nebel, Schneefall und starkem Regen (zusammen mit Stand-, Begrenzungs- und Kennzeichenleuchten) eingeschaltet werden; je nach Anordnung (Außenkante >40cm von der Fahrzeugkante entfernt) gemeinsam mit dem Abblendlicht oder auch alleine.
Fazit: Wenn Du Dich genau an die Gesetze halten willst (was grundsätzlich lobenswert ist
![Wink ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Grüße
Torsten