Re: Umfrage :Rost - wann, wo, wie oft,......
Verfasst: 4. Dezember 2015 10:24
Sehr interessant... Insbesondere die Kultur die sich immer stärker etabliert - die sofortigen Rufe nach einem Anwalt, sobald mal wo der Schuh drückt..
ich glaube allerdings ihr verlauft euch ein wenig...
KULANZ besagt nichts anderes, als dass der Händler dem Kunden netterweise (weil er euch z.b. als kunden halten will) entgegenkommt und für eine Leistung nicht den vollen Betrag (sondern z.b. nur einen Teil oder gar nichts...) in Rechnung stellt.
Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Ein Rechtsanspruch würde nur bestehen, wenn es eine Durchrostungsgarantie gibt oder eine Garantieverlängerung oder oder oder... und in dem Fall wäre dringend anzuraten vorab die Garantiebedingungen im Detail zu studieren, bevor man eine juristische Unterstützung beizieht... (Bei Rost können z.B. durchaus div. Fahrzeugteile ausgenommen sein)
Eine Garantie ist zudem ebenfalls eine freiwillige vertragliche Vereinbarung die nur besteht wenn sie ausdrücklich eingerichtet ist, gesetzlich gelten ansonsten lediglich Gewährleistungsansprüche.
ich glaube allerdings ihr verlauft euch ein wenig...
KULANZ besagt nichts anderes, als dass der Händler dem Kunden netterweise (weil er euch z.b. als kunden halten will) entgegenkommt und für eine Leistung nicht den vollen Betrag (sondern z.b. nur einen Teil oder gar nichts...) in Rechnung stellt.
Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht.
Ein Rechtsanspruch würde nur bestehen, wenn es eine Durchrostungsgarantie gibt oder eine Garantieverlängerung oder oder oder... und in dem Fall wäre dringend anzuraten vorab die Garantiebedingungen im Detail zu studieren, bevor man eine juristische Unterstützung beizieht... (Bei Rost können z.B. durchaus div. Fahrzeugteile ausgenommen sein)
Eine Garantie ist zudem ebenfalls eine freiwillige vertragliche Vereinbarung die nur besteht wenn sie ausdrücklich eingerichtet ist, gesetzlich gelten ansonsten lediglich Gewährleistungsansprüche.