So,
es gibt neues von der Front:
Hab meine TÜV-Abnahme bekommen für die Reifen + Spurplatten auf der Hinterachse.
Allerdings war es kein ganz einfacher Weg!
1. Anlauf:
Vorstellung bei der DEKRA (weil der TÜV kurzfristig keine Termine frei hatte)
Ergebnis:
=> Ich wurde wieder nach Hause geschickt weil das Gutachten für die Spurverbreiterungen zwar die neue Felge (8 x 17) enthält aber nur mit der Bereifung 225/45/17, was zum einen zu klein ist für unseren Scout und zum anderen nicht meiner montierten Bereifung (245/45/17) entspricht
Da die DEKRA bei uns in Bayern nur Sachen eintragen darf, die im Gutachten genannt sind musste ich wieder unverrichteter Dinge abziehen. (wenigstens hat das nichts gekostet)
2. Anlauf:
Vorstellung zum TÜV bei unserem Skoda Händler (da der Knopf für die Spiegelverstellung abgebrochen ist hatten sie ihn eh zum richten da - und da sollten sie gleich die Eintragung mitmachen)
Ergebnis:
=> Spiegelverstellung wurde zur vollsten Zufriedenheit repariert.
Leider jedoch kurz vor Mittag der Anruf vom Händler dass der TÜV die Reifen so nicht eintragen wird.
Kurzes Gespräch mit dem Beamten hat ergeben dass er mit der Radabdeckung nicht zufrieden ist (Punkte K1c und K2b vom Gutachen)
Also wieder ab nach Hause ohne eine Abnahme. Wenigstens hat auch dieser Versuch nix gekostet, da der TÜVler unsere Fahrschule kennt und gut mit meinem Schwiegervater auskommt ... hätt er mal lieber die Reifen eingetragen ...
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
3. Anlauf:
Nachdem ich nun ein weiteres Mal gescheitert bin -> Anruf bei meinem netten Reifenhändler (der mir die Felgen besorgt hat) und ihm das ganze kurz geschildert. Haben daraufhin einen Abnahmetermin bei ihm im Haus vereinbart.
Ergebnis:
=> ET35 Felgen + 245er Reifen + 15er Distanzscheiben hinten li&re Problemlos abgenommen und die Bescheinigung erhalten.
Fazit: Abnahme kein Problem sofern man keinen kleinlichen Prüfer hat der das ganze Begutachtet. Von daher ist jemand mit einem guten Draht zum TÜV sicherlich hilfreich. Ich hätte nämlich keinen Bock die Radkästen zu erweitern - sind ja schon groß genug.