Haribo hat geschrieben:Mein Skoda kommt nun in die Jahre und ich will mir einen neuen kaufen. Beim Händler bekam ich die Info dass die komplette Garantie erlischt beim Einbau einer Gasanlage!! :motz: :motz: :motz:
Wo, wie ,was denn nun??
MannMannMann... immer wieder die gleiche Aussage.
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (oder auch Gewährleistung genannt).
Frag Deinen Händler mal danach. Garantie ist eine Serviceleistung des Herstellers, die dieser jederzeit einschränken kann, selbst nach dem Kauf eines Fahrzeuges.
Die Sachmängelhaftung ist durch den Gesetzgeber geregelt und ist in der EU auf Neuwahren 2 Jahre. Wenn also Deine Fensterheber oder der die Lichtmaschine innerhalb einer gewissen Zeit und Kilometergrenze kaputt gehen, so hat die Gasanlage nichts damit zu tun. Skoda/ bzw. der Händler ist dann haftbar. Sollte etwas am Motor sein, so wird dann wahrscheinlich ein gutachter klären müssen was den Schaden verursacht hat. War es die Gasanlage, dann ist der Umrüster fällig, ansonsten Skoda.
Ich kann Dir sagen, ich hatte die Diskussion mit dem

und mit Skoda direkt. Die Rechtssprechnung ist da aber relativ eindeutig.
Den Gutachter wirst Du aber brauchen, mein Tipp: Geh zum ADAC oder sonst einem solchen Verein und schliese Verkehrsrechtschutz mit Deiner Mitgliedschaft ab. Die übernehmen dann alle Kosten und besorgen auch noch gute Anwälte und Gutachter.
Streiten wirst Du bei Motorschaden immer müssen, Skoda wird sich immer versuchen rauszuwinden.
Gruß
Olbi