Von welcher "Freigabe" ist hier die Rede?skodafan2210 hat geschrieben:
1.) TFSI Motoren sind im Moment nicht für eine Gasumrüstung freigegeben
Der Hersteller (Skoda) gibt für die TFSI´s genausowenig ein Freigabe wie für den MPI.(wozu sollte er sich da auch in die Nesseln setzen und quasi Teile absegnen, die sein hoheitlich hergestelltes Produkt korumpieren können)
Es (die Technik)funktioniert halt....einfach so...eine Werksgarantie behält bzw. erhält man für umgerüstete MPI´s genausowenig wie für umgerüstete TFI´s!
Eine Freigabe seitens der Autogasanlagenherstellers?
Der läßt von einer legitimierten Prüforganisation (z.B. TÜV Rheinland) ein Mustergutachten anfertigen, das der umgerüstete Motor gültigen Abgasnormen entspricht und die übrigen Einbauten (Gastank, verbaute Leitungen usw.) sicherheitstechnisch gesetzeskonform sind.
Das bescheinigt dann auch der TÜV, genausogut wie er Raketentriebstoff als nicht risikobehaftet und abgaskonform bescheinigen kann.
Mit diesem Mustergutachten wedeln nun die Umrüster und sagen, alles erlaubt, alles ok.
Sie verbauen die Anlagen, lassen sie beim TÜV mit dem Mustergutachten eintragen und fertig.!
Ob das ganze einer deutschen oder EU-Richtlinie widerspricht, in der Mischbetrieb mit verschiedenen Kraftstoffen ausdrücklich untersagt ist, wird derzeit zu keinem Zeitpunkt geprüft....von niemandem...noch nicht!
Wie es aber zukünftig ausschaut... 8) ...weiß nur die Glaskugel!