Seite 12 von 14
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:12
von L.E. Octi
Glaubst Du wirklich jeder Neuwagen wird vom TÜV begutachtet und eine AU und HU gemacht?
Und da wir gerade bei Spitzfindigkeiten sind. Du fährst mit Deinem Wagen und einem vom Kumpel geborgten Verbandkasten zum TÜV. Dann bekommst Du die Plakette und automatisch das Besitzrecht am geborgten Sanikasten? Herrlich.
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:23
von Benni0279
Natürlich nicht. Aber man sollte doch eigentlich erwarten das gewisse Kriterien eingehalten werden. Dies muss ich ja auch wenn ich zu HU muss.
Aber man muss ja auch nicht alles verstehen.
Ist ja mit dem Abbiegelicht genauso. Es gibt Regelungen für das Benutzen von Nebelscheinwerfern aber seit neustens werden die Regel verbogen.
Grüße; Benni
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:24
von L.E. Octi
Hä???
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:29
von Benni0279
Was verstehst Du nicht?
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:41
von L.E. Octi
Dein ganzes Posting.
Aber eigentlich auch egal.
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 01:56
von Benni0279
Das tut mir aber auch leid. Aber Du drehst es dir auch hier gerade wie Du es brauchst. Natürlich kann der Mann vom TÜV nicht wissen wem der Kasten gehört. Genauso kann ich die guten Winderreifen aufs Auto machen zum TÜV, die Plakette drauf, um danach wieder die abgefahrenen Sommerreifen drauf zu schnallen.
Aber darum ging es hier gar nicht. Es ging um ein Neufahrzeug das eine HU- Plakette bekommen hat ohne das überhaut einen Verbandskasten vorhanden war.
Grüße, Benni
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 03:34
von Ronny RS
Mist ich fahre seit auslieferung ohne gültige Tüv/AU Plakette rum, wenn kein Verbandkasten / Warndreieck im Fzg ist... ohh hoffentlich halten die mich nicht an, muss ich am Montag gleich mal los sowas besorgen...
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 09:57
von Koepi
Benni0279 hat geschrieben:Ist ja mit dem Abbiegelicht genauso. Es gibt Regelungen für das Benutzen von Nebelscheinwerfern aber seit neustens werden die Regel verbogen.
Google mal nach ECE-Regelung 119... Ist übrigens aus 2005 die Regelung.
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 10:23
von Gorgse
Könnt ihr den Mist hier nicht mal schließen? Wenn einer ein neues Auto kauft, dann braucht er doch wegen die 20 Euro für Verbandskasten und Warndreieck nicht heulen!
Ich verstehe die ganze diskussion nicht. Man kann doch bei Neuwagenübernahme die Sachen von seinem alten Wagen mitnehmen, oder man investiert halt die 20 Euro.
Ihr könnt auch eueren Verkäufer löchern, der gibt das schon dazu, dafür bekommt ihr aber weniger rabatt.
Gorgse
Re: Verbandskasten und Warndreieck
Verfasst: 20. Januar 2008 11:26
von Benni0279
Ich glaube hier werden Diskussionen um viel unwichtigere Dinge geführt. Da kann man doch mal auch so etwas abklären.
Hab gestern der DEKRA und dem TÜV mal die Frage gestellt. Mal sehen was zurück kommt.
Über die ECE-Regelung 119 hab ich zum Sonntag auch noch etwas dazu gelernt.
Also ein gewissen Bildungsauftrag erfüllt dieses Forum schon.
Grüße, Benni