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Verfasst: 12. Februar 2007 20:55
von Volkmann
:o Echt? Kann man kein Zimmer von Mittwoch bis Mittwoch mieten?

Verfasst: 12. Februar 2007 21:59
von Mackson
In 4* oder 5* Hotels vielleicht, aber nicht das wo ich als normal Sterblicher einkehre. Letztes Jahr wollte ich in Mayrhofen eben genau von Mi bis Mi fahren - nix da! Bettenwechsel ist bei denen am Samstag, bei anderen am Sonntag. Toll. Ich habe dann knapp zwei Stunden bis zur Inntalautobahn gebraucht...

Gruß M.

Verfasst: 13. Februar 2007 12:48
von KipDotter
Hier mal ein Artikel gefunden bei n-tv:
Mithaftung für Raser

Raser haften bei einem Unfall in der Regel mit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach Auffassung der Richter gilt das auch dann, wenn für den Streckenabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen war.

Der betroffene Fahrzeugführer müsse sich die Gefährlichkeit seiner Fahrweise im Rahmen der so genannten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen (Aktenzeichen: 12 U 1181/05). Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Motorradfahrers nur zur Hälfte statt.

Der Kläger war mit etwa 200 Stundenkilometern auf einer Autobahn unterwegs. Als ein Auto nach links ausscherte, um in der Nähe einer Auffahrt die rechte Spur freizumachen, kollidierte das Motorrad des Klägers mit dem Wagen. Der Kläger wurde schwer verletzt. Er hielt dem Autofahrer vor, blindlings nach links ausgeschert zu sein. Der Autofahrer argumentierte, der Kläger sei so schnell gefahren, dass er ihn beim Spurwechsel noch gar nicht habe sehen können.

Das OLG räumte ein, dass sich der genaue Unfallhergang nicht feststellen lasse. Allerdings gehe die hohe Geschwindigkeit des Klägers zu dessen Lasten. Denn er habe die für Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten. Auch wenn die Richtgeschwindigkeit rechtlich nicht verbindlich sei, müsse sich ein Fahrzeugführer doch das erhöhte Gefahrenpotenzial entgegenhalten lassen, wenn er diese deutlich überschreite.
Gruß
Kip

Verfasst: 13. Februar 2007 13:01
von Mackson
Moped gegen Auto. Den Unterschied zw. Apfel und Birne kennst Du aber?

Gruß M.

Verfasst: 13. Februar 2007 13:03
von KipDotter
Es geht um die vom Gericht festgestellte Mithaftung durch den Raser.

Gruß
Kip

Verfasst: 13. Februar 2007 13:31
von Mackson
Warum sagst Du mir das, das weiß ich doch - kann halbwegs lesen. Aber vor welchen Hintergrund diese Mithaftung angeregt wurde, ignorierst Du hartnäckig... :roll: Man muss immer das gesamte Verfahren kennen, um sich über ein Gerichtsurteil eine Meinung bilden zu können. Alles andere ist Augenwischerei, das wird der ein oder andere Rechtsverdreher hier im Forum bestätigen.

Gruß M.

Verfasst: 13. Februar 2007 13:57
von Barus
Mithaftung für Raser
... weiter braucht man gar nicht lesen...

Verfasst: 13. Februar 2007 14:09
von Mackson
Von was wollt ihr mich eigentlich überzeugen? Das ich nicht schneller als 130 km/h fahren darf oder das vor Gericht Eurer Meinung nach jeder gleich ist? :rofl:

Gruß M.

Verfasst: 13. Februar 2007 14:37
von Klinke
Gehöre zu den 3% die für 120km/h gevotet haben. Warum? Weil ich auch sonst nur mit 120km/h daherkomme und jedesmal total entspannt ans Ziel gelange.
Benachteiligungen im Straßenverkehr konnte ich mit dieser Geschwindigkeit nicht erkennen. Halte auch immer brav das Rechtsfahrgebot ein.

Verfasst: 13. Februar 2007 14:50
von TheOidter
Was hat das Thema eigentlich mit dem Octavia (2) zu tun? Gehört das nicht eher ins allgemeine Forum? :wink: