Ich hab mal bei meiner Online-Versicherung angefragt, ob denn Chiptuning einen Einfluß auf die Versicherungsprämie hat. Dieser Meinung bin ich, will aber die Aussage meiner Versicherung dazu hören.
Ich frage also an, ob die Leistungsänderung bekannt gegeben werden muß. Ich will
nicht die PowerBox selbst mitversichern lassen, wie man das z.B. bei einem extra teuren Radio für 2000 Euro macht. Den Wortlaut der Anfrage habe ich nicht mehr, da die in ein Webformular geschrieben wurde. Die Antwort und meine Antworten darauf, lest selber:
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Der Umbau durch ein Chiptuning stellt den Einbau von der Sonderzubehör dar. Diese Sonderausstattung,
ggenüber dem Serienmodell, ist nur mitversichert, wenn es dem Versicherer angegeben wird.
Die Mitversicherung ist gegen Beitragszuschlag möglich. Sollten Sie diese Teile nicht mitversichern wollen, so besteht im Falle eines Schadens kein Versicherungsschutz für die Sonderausstattung.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Werkstattrechnung (Kosten für Material- und Werkstatt).
Sobald uns diese vorliegt könenn wir Ihnen den Beitragszuschlag nennen.
Tamiya denkt sich, die haben ihn falsch verstanden:
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Ich möchte nicht das Sonderzubehör Leistungssteigerung (Chiptuning)
mitversichern, sondern meinen Versicherungsschutz für das Auto durch die
Änderung der Motorleistung nicht verlieren.
Ich dachte, daß man durch eine rund 20%ige Leistungssteigerung des Motors
(z.B. von 140 auf 168 PS)den Versicherungsschutz verliert, da die Typklasse
sich änderen würde? Ist die Erhöhung der Motorleistung
versicherungstechnisch nicht relevant? Spielt das keine Rolle?
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Um zu prüfen, ob wir für die Leistungssteigerung Versicherungsschutz gewähren benötigen wir die genannten Unterlagen. Sobald uns diese vorliegen prüfen wir die Weiterversicherung in der Haftpflichtversicherung. Evtl. erheben wir dann einen Beitragszuschlag. Dies teilen wir Ihnen mit, sobald die Unterlagen vorliegen.
Ist zusätzlich eine Mitversicherung der Leistungssteigerung in der Kasko gewünscht, benötigen wir noch den Wert der Leistungssteigerung.
Ist die Mitversicherung in der Kasko nicht gewünscht, würde im Schadenfall nur max. der Wiederbeschaffungswert ohne die Kosten für die Leistungssteigerung ersetzt werden.
Tamiya sichtlich verwirrt :
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Können Sie das ganze auch so erklären, das man das versteht?
> Um zu prüfen, ob wir für die Leistungssteigerung Versicherungsschutz
> gewähren benötigen wir die genannten Unterlagen. Sobald uns diese
> vorliegen prüfen wir die Weiterversicherung in der
> Haftpflichtversicherung. Evtl. erheben wir dann einen
> Beitragszuschlag. Dies teilen wir Ihnen mit, sobald die Unterlagen
> vorliegen.
Welche Unterlagen brauchen Sie um festzustellen, ob der Versicherungsschutz
verfällt? Die Rechnung vom Einbau? Was entnehmen sie daraus? Den Preis? Der
ist doch irrelevant. Daraus kann man nicht die neue PS-Zahl entnehmen.
Was brauchen sie genau?
Versicherung:
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Wir benötigen für die Festsetzung des neuen Beitrags die Kosten für den Kauf und Einbau des Chip-Tunings. Diese Kosten werden als Sonderausstattung mitversichert. Sobald uns die Kopie der Einbaurechnung vorliegt, werden wir Ihnen ein neues Dokument zukommen lassen.
Jetzt weis ich warum die so billig ist: Die haben nur Pfeifen die EMails beantworten :motz:
Kein Wunder daß die sich Kuh42 oder so ähnlich nennen
Tamiya schon etwas strenger im Ton :
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Ich glaube Sie (die Versicherung) haben immer noch nicht verstanden, um was es
geht.
Ich möchte fragen ob eine leistungssteigernde Maßnahme des Motors der
Versicherung gemeldet werden muß, oder ob diese Maßnahme für die
Versicherungsprämie nicht von Bedeutung ist.
Ich will NICHT die Leistungsänderung versichern, das wäre ja auch Blödsinn,
ich will wissen, ob der Versicherungsschutz verfällt, wenn die Motorleistung
geändert wird.
Ist das so schwer zu verstehen????
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Eine Leistungssteigerung muß der Versicherung immer gemeldet werden, da sich das Risiko des Vertrags dadurch ändert. Wir werden dann prüfen ob sich auf Grund der vorgenommenen Leistungssteigerung evlt. eine Zuordnung zu einem anderen Fahrzeugtyp ergibt. Um dies dann allerdings prüfen zu können müssen Sie uns bitte noch mitteilen, wie hoch die neue Leistung sein wird.
Sollte es keine neue Zuordnung zu einem anderen Fahrzeugtyp geben, werden wir in unseren Unterlagen lediglich die neue Leistung vermerken und keine Mehrbelastung für die Leistungssteigerung mitversichern. Im Schadenfall wird dann diese Leistungssteigerung nicht ersetzt.
Tamiya sichtlich erleichtert über das einsetzende Verständnis :Code: Alles auswählen
So, jetzt kommen wir schon langsam da hin, was ich wissen will.
Konkret geht es um folgenden neuen PKW:
Skoda Octavia II Combi 2.0 TDI
Hersteller des PKW: 8004
Typ-Nr: 405
Versicherungsklasse: HP 17, VK 22
Serienleistung: 140 PS
Leistung nach Änderung: ca. 166-170 PS
Wäre durch diese Änderung eine Zuordnung zu einem anderen Fahrzeugtyp notwendig oder nicht?
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Auf eine Änderung der Typklasse würden wir verzichten, der Grundbeitrag würde sich nicht verändern.
Falls die Leistungssteigerung als Sonderausstattung mitversichert werden soll, entsteht ein Mehrbeitrag, den wir nur anhand der Kosten für das Tuning berechnen können.
Wir benötigen für unsere Unterlagen in jedem Fall eine Kopie des Fahrzeugscheins. Wenn die Leistungssteigerung mitversichert werden soll, zusätzlich die Einbaurechnung. Wenn Sie keine Mitversicherung des Umbaus wünschen, teilen Sie uns dies kurz schriftlich mit.
Na also, geht doch
. Und das ganze wäre auch noch ohne Beitragserhöhung 8)
Grüße
Tamiya