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Verfasst: 15. September 2005 19:40
von SchlachterHorst
Tja ich weiß es eben nicht. Bloß warum haben die sonst Blaulicht an?

Verfasst: 15. September 2005 20:46
von Sigma
Hi,

das Blaulicht wird wohl nur als Warnsignal dienen.
Wenn wir mal im Konvoi fahren, müssen wir Flaggen aufstecken und das letzte Kfz bekommt ein Warnschild und ggf. ne gelbe Warnleuchte dran.

Ich seh übrigens keinen Grund, warum man einen Konvoi auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung nicht überholen soll.

Der entscheidende Punkt am Konvoi ist für mich, daß, wenn das erste Fahrzeug bei Grün über die Ampel ist und diese "mitten im Konvoi" umschaltet, die restlichen Fahrzeuge noch weiterfahren dürfen, einschließlich des restlichen Verkehrs, der noch mittendrin steckt.

Ach ja, letzteres ist eine Erlaubnis, kein Anrecht auf Vorfahrt.

Tschau,

Sigma

Verfasst: 15. September 2005 21:28
von SRT-Clan
Also wenn ich auch mal was sagen darf.

So n Konvoi zählt wirklich als ein Auto wo keiner dazwischen fahren darf wenn, eine blaue Fahne zu sehen ist und der Letzte und der Erste das Blaulicht anhaben.

aber sonst würde ich auch sagen so n Konvoi als Übungsstrecke ist doch ok, oder um mal zu testen ob man seine ausfahrt auch wirklich im Blindflug erwischt.

Außerdem haben die die in solch einem Konvoi fahren immer das Privileg die besten Klugscheißer und Alleskönner zu sein die's auf Erden gibt.

Verfasst: 15. September 2005 22:17
von Snow-White
SchlachterHorst hat geschrieben:
Aber darf so ein Konvoi mit Blaulicht überhaupt überholt werden?

Grüße
SchlachterHorst
Er darf überholt werde. Google, STVO, § 27, § 35 und noch ein paar diverse Verwaltungsvorschriften. Also Missy, keine Panik, die Jungs wollten deine Telefonnummer :wink:

Verfasst: 16. September 2005 00:00
von Poldi-NRW
das Blaulicht wird wohl nur als Warnsignal dienen
Blaulicht ohne Einsatzhorn hat nur eine warnende Wirkung d.h. wenn ein Fahrzeug nur mit Blaulicht fährt, hat es kein Wegerecht.

Verfasst: 16. September 2005 02:20
von Pharao
Is genau wie bei Armeekonvois. Beim Bund damals wo ich war musste auch immer so viel Platz dazwischen sein das noch fast ein Lkw dazwischen reingekommen is, ma muss ja auch den Bremsweg vom eigenen Fahrzeug rechnen. Aber den Konvoi hat niemand freiwillig gebremst.

Verfasst: 16. September 2005 08:24
von Segafrendo
Mir fällt gerade eine Anekdote ein:

Ich habe mal auf einer Ortverbindungstraße ein Feuerwehrauto unserer freiwilligen FW, was Blaulicht und Sirene an hatte, überholt. Die Typen drin haben blöde geglotzt als ich vorbeizog. Sie sind da mit 80km/h gezuckelt und das war mir einfach viel zu langsam. Die Straße war, sagen wir mal, über ca. 1km komplett zu überschauen. Durfte ich da überholen?

Verfasst: 16. September 2005 08:57
von SRT-Clan
Wenn die nur 80 gefahren sind gelten die ja schon fast als Verkehrshindernis, sowas muß überholt werden, das ist Gesetz :D

Verfasst: 16. September 2005 09:03
von Sillek
Also eigentlich sind ja diese Konvois weit zu sehen... somit is es keine Behinderung.... Vorrausschauendes Fahren :D *lach*

Verfasst: 16. September 2005 09:05
von SRT-Clan
Vorrausschauend?

Wie soll das gehen wenn man so tief sitzt? :D

Und wenn man da mit Bleifuß angerauscht kommt ist man ja meist schon vorbei bevor man überhaupt gemerkt hat das es n Konvoi ist. 8)