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Verfasst: 13. November 2005 14:07
von stryper
@OC2005, Löcher waren nicht drin, musste die Werkstatt erst machen, sind nur Makierungen für die Sensoren aufgezeichnet.
Deswegen sieht es auch so schrecklich aus. :motz:

Zurück aus der Werkstatt, nach 1 Woche

Verfasst: 18. November 2005 18:01
von stryper
So, Wagen ist wieder da. Aber finde es nicht besser, da die Schürze nicht getauscht wurde. Ausserdem sind Erhebungen rund um die Löcher zu sehen, aber was noch viel schlimmer ist, das GROSSE Loch. Im Grunde sind sie ja alle zu groß, aber das ist der Abschuß.
Habe gleich den Chef und 2 Meister kommen lassen, meinten nur: es würde TOP aussehen und würde nicht rechtfertigen das ich eine neue Schürze bekommen würde. Ausserdem kostet es knapp 1000 Euro für das Autohaus, das sieht der Chef NICHT ein.
Hier ein paar Bilder nach der 4ten Rep. Das letzte Bild ist von einen anderen O², aber der gleiche Sensor.
Bild

Mann kann aber deutlich erkennen, den Schmutz im Loch. :( :(

Bild

und natürlich den Abstand. :motz: :motz:

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DAS IST VOM ANDEREN O² zum VERGLEICH. :D :D :D

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Denke es ist eindeutig.
Ja, Wandeln meint er ist kein Grund, würde sowieso nicht durchkommen, also gebe dich damit zufrieden. Besser geht es nicht. :(

Denke jetzt an einen Sachverständiger, aber der kostet ja und bestimmt nicht wenig. Wenn ich aber zum Rechtsanwalt gehe und er beauftragt den Sachverständiger sollte es doch der Rechtschutz mit übernehmen.

Oder habe ich kein Recht, das zu bemängeln? :-? :-? :-? :-?

Verfasst: 18. November 2005 19:58
von SchlachterHorst
Gerade wenn Du eine Rechtsschutz hast würde ich es versuchen. Wpfür hast Du sie denn sonst abgeschlossen?

Schürze

Verfasst: 20. November 2005 00:12
von stryper
Hat vielleicht jemand eine Original Heckschürze (aus dem Zubehör Katalog) von Skoda an seinen O² dran?

Also die in Verbindung mit der Sportauspuffblende. Natürlich mit Parksensoren.

Bitte mal ein Bild reinstellen, wäre super. Zum Vergleich.

DANKE :) :)

Verfasst: 21. November 2005 11:23
von Akkin
Also in der Broschüre sind die Parsensoren passgenau, da sieht man keinen Abstand zwischen Sensor und Stoßstange.

Vielleicht kannst du dich im Preis mit der Werkstatt einigen !

Verfasst: 21. November 2005 15:49
von stryper
Habe alles versucht. Wagen war ja nun schon 4x in der Werkstatt.
Chef meint es würde TOP aussehen, besser als die vom Werk.

Morgen geht es zum Anwalt, Sachverständiger usw.
Mal schauen was raus kommt. :-? :-? :-?

Verfasst: 21. November 2005 15:57
von Homer J. Simpson
So wie es aussieht, sitzt der Sensor tiefer als vom Werk
verbaut. Ich denke, damit hat sich der Erfassungswinkel
verkleinert. TOP aussehen ist das eine, richtig funktionieren
das Andere. Ich würde dem 'Chef' mal sonstwo hintreten. :evil:

Gruß

Homie

Rechtsanwalt

Verfasst: 22. November 2005 16:49
von stryper
So, hatte heute meinen ersten Termin beim Anwalt. Hier ist mein Bericht.

Er fordert erstmal den Tausch der Heckschürze, wenn die Werkstatt mir innerhalb 1 Woche keinen Termin gibt, geht es weiter zum Sachverständiger der macht dann einen Kostenvoranschlag.
Mit einer Wandlung (heißt nicht mehr so) würde es nicht gut aussehen, wird aber bei nicht Einhaltung des Termins auch beantragt.

Ich will ja auch ehrlich gesagt mein Auto gar nicht weggeben, aber es muss repariert werden und zwar ordentlich!!! :x

Demnächst mehr. :) :)

Re: Zurück aus der Werkstatt, nach 1 Woche

Verfasst: 23. November 2005 22:42
von Erik.Ode
stryper hat geschrieben: Ausserdem kostet es knapp 1000 Euro für das Autohaus, das sieht der Chef NICHT ein.

Oder habe ich kein Recht, das zu bemängeln?
Kein Rücktritt bei nur unerheblichen Mängeln des Gebrauchtwagens

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann trotz Mängel des Wagens nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die festgestellten Mängel nur unerheblich sind.


Solche unerheblichen Mängel nahm das Gericht im entschiedenen Fall an, da sich die Kosten für die Reparatur der Mängel lediglich auf zwei bis drei Prozent des Kaufpreises beliefen.
(Dieses Urteil können Sie bei folgender Adresse bestellen: OLG Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf)


http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 05091.html

Frage deinen Anwalt mal, ob ein Rechtsstreit erfolgsversprechend ist und/oder sich das o.g. Urteil nur auf Gebrauchtwagen bezieht !

Verfasst: 24. November 2005 23:21
von stryper
Wagen ist ja niegelnagelNEU.