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Verfasst: 9. Mai 2006 14:34
von TorstenW
Moin,
tommy_1982 hat geschrieben:Eigentlich ist das die sinnloseste gesetzliche Regelung die es gibt, mit Nebelscheinwerfer zu fahren!
Verstehen tu ich es nur bei Xenon, wo man die Lampe schonen will, aber auch nur dort!
Also, was ist daran dann sinnlos? :o
Man DARF mit Neblern als TFL fahren MUSS es aber NICHT!

Grüße
Torsten

Verfasst: 9. Mai 2006 15:02
von Mackson
Ich finde das absolut ok, die Nebler gleichzeitig als TFL zuzulassen. Die sidn eh fast an jedem Auto vorhanden und (bei normalen Leuten) wenig benutze Lampen.

Gruß M.

Verfasst: 9. Mai 2006 17:12
von TorstenW
Moin,

Ich würde es auch o.k. finden....... :cry:

Grüße
Torsten

Re: Nur Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Verfasst: 9. Mai 2006 18:06
von ALWAG
phaze hat geschrieben: nachdem es in Österreich kürzlich eine Gesetzesänderung gegeben hat, die die Verwendung von ausschliesslich Nebelscheinwerfern ohne Zusatzbeleuchtungen (Abblendlicht, Kennzeichen, Decklicht, etc.) ausdrücklich ERLAUBT, [ ... ]
Da fällt mir gleich ein Problem ein:
Wie ist die Rechtslage, wenn ich mit der in Ö erlaubten TFL-Schaltung (NSW samt Standlicht) ins EU-Ausland fahre? In erster Linie meine ich da D und CZ.
Grüße, Fred.

Verfasst: 9. Mai 2006 18:23
von TorstenW
Moin,

Es gilt das Zulassungsrecht des Herkunfts (Zulassungs-)landes.
In D fahren schließlich auch Amischlitten mit kombinierten roten Brems-/Blinklichtern rum........

Grüße
Torsten
PS: Im einfachsten Fall schaltest Du das Fahrlicht ein, dann passiert garantiert nix......

Verfasst: 9. Mai 2006 18:38
von ALWAG
TorstenW hat geschrieben:Moin,
Es gilt das Zulassungsrecht des Herkunfts (Zulassungs-)landes.
Ah, ja, hätt ich auch draufkommen können.
In der EU sind sich ja alle Länder so einig. :D
Na, wenigstens da.
TorstenW hat geschrieben: PS: Im einfachsten Fall schaltest Du das Fahrlicht ein, dann passiert garantiert nix......
Ja, ist klar, aber wenn ich drauf vergesse ... - Naja, wenigstens kann die Rennleitung nicht strafen.

Grüße, Fred.

Re: Nur Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Verfasst: 9. Mai 2006 23:18
von iron2504
ALWAG hat geschrieben:
phaze hat geschrieben: ...(NSW samt Standlicht) ins EU-Ausland fahre? In erster Linie meine ich da D und CZ.
Grüße, Fred.
???? Es geht doch gerade darum das man KEIN Standlicht dazu einschaltet!!!! Sonst sind wir doch gleich wieder bei den Prollos die den ganzen Tag damit rum fahren.

RL-Scheinwerfer (egal ob Nebler oder Zusatzleuchten) leuchten alleine vorn am Fahrzeug, ohne Instrumentenbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer, das ist die einzig sinnvolle Schalltung für XENON-Besitzer...

Iron

Verfasst: 10. Mai 2006 07:36
von TorstenW
Moin,
Rennwiesel hat geschrieben: Ich habe auch eine Anfrage diesbezüglich beim Kraftfahrtbundesamt laufen, da ich diese Schaltung gern auf legalem Wege realisieren möchte.
Hättest Du Dir sparen können.......
Habe ich schon mit der DEKRA durch.
Ist in D mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht zulässig!

Grüße
Torsten

Re: Nur Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Verfasst: 10. Mai 2006 18:54
von ALWAG
iron2504 hat geschrieben: ???? Es geht doch gerade darum das man KEIN Standlicht dazu einschaltet!!!!
Iron
Das mit dem Standlicht ist mir wurscht. Mir gehts nur darum, daß die Lampen (hab kein Xenon) der NSW u. d. AL abwechselnd in etwa gleich lang eingeschaltet sind.

Grüße, Fred.

MJ08 => NS als TFL ?

Verfasst: 14. Mai 2011 15:00
von gerdh
Hallo !

Kann mir einer verraten ob es möglich ist bei meinem Auto (Bj11/07 aber Mj 08) o.g. Funktion zu kodieren ?

Gruss Gerd