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Verfasst: 2. Juli 2006 19:49
von Chief
50% meiner Postings zu diesem Thema sind "on". Aber mal abwarten wie einsichtig Matt ist...

Verfasst: 2. Juli 2006 20:02
von L.E. Octi
matt, ich glaube Du wirst wirklich Pech haben. Angenommen man kommt von der Straße rechts. Die ist z.B. mit 50 ausgeschildert. Woher weis man dann das, sobald man sich auf der Hauptstraße befindet mit 80 weiterfahren darf? Die Sache mit den Aufheben nach Kreuzungsbereichen, gilt IMHO nur bei klaren Verhältnissen wo generelle Geschwindigkeiten vorgegeben sind. Z.B. in der Stadt (Tempo 50).

Verfasst: 2. Juli 2006 21:13
von insideR
Hm, es hätte also anders ausgesehen, wenn das Hauptstraßenschild hinter der Kreuzung gestanden hätte? Was ist nun also mit dem ortsunkundigen Fahrer, der aus der Nebenstraße kommt? Wieso ist es so heiß?

Verfasst: 2. Juli 2006 21:52
von matt
Chief 1 hat geschrieben:Hast Du schonmal dran gedacht, dass es verschiedene Komissariate gibt? Somit die Menschen, die Du als "Bullen" bezeichnest, demnach verschiedenen Aufgaben nachgehen? Und Du somit kein Recht hast alle Polizisten anzugehen?
Tja, dann sollte man vielleicht die Heren ein wenig intelligenter verteilen.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass der Begriff "Bulle" vielleicht unschön sein mag, jedoch keine Beleidugung darstellt. Das hat sich aus der Rechtssprechung ergeben. Also, wenn jemand fragt: "Was wollen sie Bullen denn von mir.", passiert nichts.
Du bist m E. unobjektiv
Logisch bin ich unobjektiv, d.h. subjektiv. Es betrifft mich und ich muss die Kohle berappen.

@skodafan
Dankeschön für die Moderation. Man möge mich doch auf die Passagen (z.B. per pn) hinweisen, die nicht in den Kragen passen.

@L.E. Octi
Dass ich die 30€ zahlen muss, ist mir klar. Deinen 2. Teil verstehe ich nicht so ganz.

MfG, Matthias

Verfasst: 3. Juli 2006 01:00
von MarS
L.E. Octi hat geschrieben:Die Sache mit den Aufheben nach Kreuzungsbereichen, gilt IMHO nur bei klaren Verhältnissen wo generelle Geschwindigkeiten vorgegeben sind. Z.B. in der Stadt (Tempo 50).
Auf einer Landstraße wären das also 100 km/h.

Sorry, aber das ist so ein Fall wo Theorie (Gesetzgebung) und Praxis mal völlig aneinander vorbeilaufen.
Hat nicht vermutlich 99% der Mitglieder hier im Forum in der Fahrschule gelernt, dass nach Kreuzungen ohne Schild alles aufgehoben ist?

Gruß, Martin

Verfasst: 3. Juli 2006 01:24
von TheOidter
Hallo,

gelernt in der Fahrschule vor 2 Jahren (hatten ein explizites Szenario in der Theorie): Geschindigkeitsbegrenzung gilt auch nach deiner Kreuzung weiter, auch wenn dies nicht erneut ausgeschildert ist.

Ausserdem: der Golf steht genau parallel zur Fahrbahn. Auf dem dirtten bild täuscht die "Kurve" der Seitenlinie, aber in den ersten beiden bildern sieht man klar, dass die erst nach dem Golf gezogen ist. Ausserdem, so nah wie der an der Kreuzung steht, ist auch nicht davon auszugehen, dass jemand, der womöglich noch Halten wegen Vorfahrt gewähren muss, auf die paar meter auf 60 kommt, kann man auch auf dem 3. Bild klar erkennen.

Ich persönlich finde dass das eher Abzocke is, denn irgendwie sieht das so aus, als wüsste die limnkle hand nicht was der rechte Fuß tut. (Stichwort Einbiegender: Wieviel darf ich nun?)

Verfasst: 3. Juli 2006 07:42
von L.E. Octi
MarS hat geschrieben:
L.E. Octi hat geschrieben:Die Sache mit den Aufheben nach Kreuzungsbereichen, gilt IMHO nur bei klaren Verhältnissen wo generelle Geschwindigkeiten vorgegeben sind. Z.B. in der Stadt (Tempo 50).
Auf einer Landstraße wären das also 100 km/h.

Stimmt. Habe in matts Posting dies falsch gelesen und war der Annahme es wäre eine 80-ger Strecke die vor der Kreuzung auf 60 beschränkt ist.

Verfasst: 3. Juli 2006 07:44
von Lupolaner
fakt ist: geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht durch einmündungen aufgehoben. erst durch erneute geschwindigkeitsbegrenzungen oder durch ein ortsausgangsschild gilt dann eine neue v-max!
aber: sollte auf einem streckenabschnitt eine einmündung sein, so ist es der ordnungsbehörde unmöglich gerichtsfest zu beweisen, daß man eben nicht aus dieser einmündung gekommen wäre. dann nämlich hätte man keinerlei wissen über das tempolimit auf der nunmehr befahrenen straße.
der hinweis der ordnungshüter, daß du, wenn du aus der einmündung gekommen wärst, nie so schnell beschleunigen hättest können, gilt aber auch nicht: denn kommst du aus der einmündung, gilt das tempolimit für dich nicht - hast quasi freie fahrt, wie und ob du durch die kurve schusselst, spielt dabei auch keine rolle: theoretisch kannst du dann die max. ansonsten zulässige geschwindigkeit fahren!
solltest du nicht gerade gefilmt worden sein, wonach erkennbar wäre, aus welcher richtung du gefahren kamst, wäre ich locker und würde es auf widerspruch und gericht ankommen lassen...

rechtschtzversichert? - dann ab zum anwalt!

Verfasst: 3. Juli 2006 07:57
von SRT-Clan
insideR hat geschrieben:Was ist nun also mit dem ortsunkundigen Fahrer, der aus der Nebenstraße kommt?

Der darf also heizen? alle anderen die die nicht aus der Nebenstraße kommen müssen langsam weiter fahren?

Was'n das für n schwachsinn? Wer soll denn kontrollieren ob man aus ner Nebenstraße kommt oder nicht?

Verfasst: 3. Juli 2006 08:23
von Combi-Man
Über diesen vermeintlichen Schwachsinn wurde ich vor 13 Jahren mal von einer Richterin belehrt. Ich hab damals den Rechtsweg bestritten und durfte zahlen. Wer aus welcher Richtung kommt ist ggf. durch das Messpersonal zu protokollieren.