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Verfasst: 27. Juni 2007 15:02
von Roukie
RS Michi hat geschrieben:[...]einfach mal über nacht die ganzen Verkehrsschilder klauen oder anzünden
In Köln wird das aber z.B. eine lange Nacht
Sind die Schilder in Köln aus Holz?
Verfasst: 27. Juni 2007 17:10
von PI-O²
Etwas zum Thema Haftung.
Derjenige der das Halteverbot aufgestellt hat muß auch für Schäden die durch dieses Schild entstehen aufkommen.
Halteverbote werden auch oft durch Baufirmen, Verkehrsunternehmen oder Absperrfirmen aufgestellt.
Lediglich die Verfügung (Genehmigung / Auflagen) werden von der Stadt (Ordnungsamt oder Verkehrsaufsicht) erteilt. Die Behörde hat also nichts damit zu tun, kann aber sicher Auskunft geben wem das Schild gehört.
Verfasst: 27. Juni 2007 17:30
von picomint
@PI-O²: sehe ich auch so - wie angedeutet Haftung aus Betriebsgefahr.
Update
Verfasst: 4. Juli 2007 20:09
von Bendergolf
Heute hatte ich endlich Zeit, mal den Freundlichen aufzusuchen, Kostenpunkt der Reparatur geschätzte tausend Euro. Werde dies nun dem Versicherungsamt der Stadt Köln zustellen und die freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass ich evtl. auch einen Anwalt hinzuziehen werde, wenn die Haftung abgelehnt wird.
Hoffen wir mal das Beste.... Bis dahin spiel ich lieber mit meinem Söhnchen, der gerade mal 7 Tage alt ist, da ist das Auto Nebensache
Re: Update
Verfasst: 4. Juli 2007 20:10
von Hrhon
Bendergolf hat geschrieben:[...]Bis dahin spiel ich lieber mit meinem Söhnchen, der gerade mal 7 Tage alt ist, da ist das Auto Nebensache
glückwunsch, viel spaß und wenig schlaflose nächte
Verfasst: 4. Juli 2007 20:18
von domer
Ist nur Blech.
Vielleicht ne blöde Einstellung in nem Autoforum, aber es kann schlimmer kommen.
Und ich parke auch öfters in Kölle mein Autochen.....
Verfasst: 4. Juli 2007 21:13
von silence
Wo hat er denn die Macke? Ich rätsel seit geraumer Zeit darüber, welches Teil auf Bild 2 ist?
Verfasst: 4. Juli 2007 21:38
von Bendergolf
silence hat geschrieben:Wo hat er denn die Macke? Ich rätsel seit geraumer Zeit darüber, welches Teil auf Bild 2 ist?
wenn du bild eins dir ansiehst ist das relativ eindeutig 8) der rechte kotflügel
Verfasst: 5. Juli 2007 20:27
von Cruiser
Ich würde mich da auf keine dummen Sprüche seitens des Versicherungamtes einlassen. Am besten Du nimmst dir direkt einen Anwalt. Kann leider aus eigenen negativen Erfahrungen nur sagen, dass sich erst etwas bewegt wenn ein Anwalt mit ins Spiel kommt.
Aber dauern tut so etwas meist sehr lange.
In meinem Fall war es Sachbeschädigung von Hilfsarbeitern der Stadtverwaltung und der Rechtsstreit hat 1 Jahr gedauert. Anschließend habe ich (mein Anwalt)mich nochmal mit der Versicherung ein halbes Jahr über die Höhe Schadenssumme streiten müssen.
Verfasst: 6. Juli 2007 21:38
von Malle
picomint hat geschrieben:@PI-O²: sehe ich auch so - wie angedeutet Haftung aus Betriebsgefahr.
Also aus meiner Sicht liegt hier keine Gefährdungshaftung (also Haftung alleine aus dem Besitz des Gegenstandes, z.B. Kfz) sondern nur eine Verschuldenshaftung vor. D.h. es bestehen leiglich Ansprüche gegen den definitiven Verursacher des Schadens. Das kann der Inhaber sein, wenn er z.B. das Schild nicht korrekt gegen Wind gesichert hat. Oder es ist die Person, die vielleicht gegen das Schild gestoßen ist. Der Nachweis ist bei der Verschuldenshaftung aber wesentlich schwerer zu führen, als bei der Gefährdungshaftung.
Über deine eigene Vollkasko besteht auf jeden Fall Versicherungsschutz. Allerdings hast du hier vermutlich einen SB von 300,- oder 500,- Euro. Außerdem wirst du vermutlich im Rabatt hochgestuft, wenn du keinen "Rabattretter" eingebaut hast.
Die Teilkasko ginge auch bei Sturm, allerdings muss hier mindestens Windstärke 8 vorliegen. Vorteil wäre hier die geringere SB von vermutlich nur 150,- und die Tatsache, dass bei der TK nicht hochgestuft wird.
Wenn du Vertrauen zu deinem Versicherungsbetreuer hast, dann schildere ihm die Angelegenheit. Der kennt vielleicht eine Lösung zur Regulierung über die TK. Außerdem kann dein Versicherer eventuell beim Verursacher (falls zu ermitteln) regressieren.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Beste Grüße
Malle