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Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 8. September 2007 00:32
von SimSetter
pottwalwelpe hat geschrieben:Nabend.
Ich habe am Freitag meinen neuen Octi II 2.0 TDi beim Händler abgeholt. Er hatte mir nun auch eine Anschlussgarantieversicherung angeboten. In meinem Fall wären es 435 € für weitere 2 Jahre über den VVD. Was wird in den weiteren 2 Jahren eigentlich nicht übernommen von der Versicherung?
Ich habe die Garantieverlängerung gerade für 435 Euro abgeschlossen. In den AGBs steht zum Umfang/Ausschluß folgendes:

II. Umfang der Garantieversicherung
(1) Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als
5 Jahre zurückliegt und deren Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km
beträgt, wird eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen
Bauteile des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeuges mit
Ausnahme der unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsausschlüsse)
gewährt.
Eine den Garantiefall auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eines oder
mehrere der unter Ziffer II. (1) genannten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
innerhalb des Fahrzeuges aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr nachkommt.
Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß gelten nicht als Defekt im Sinne dieser
Bedingungen.
(2) Für Fahrzeuge, die nicht den unter Ziffer II. (1) genannten Voraussetzungen entsprechen,
wird Garantie für die Funktionsfähigkeit der folgenden Teile gewährt (Baugruppen-
Garantie):
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von
Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile,
Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit
Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter;
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich
Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes;
Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Heck- und
Allradantrieb;
Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke,
mechanische/ elektronische Systeme der Antischlupfregelung (ASR) mit den Teilen:
Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe;
elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches
Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;
Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bauteile
der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler,
Anti-Blockier-System (ABS) mit den Teilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit
und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer,
Vakuumpumpe;
Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser, Turbolader, Ladeluftkühler,
elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät;
Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln,
Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer;
Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor,
Heizungsgebläse-, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten, Relais, Schalter,
Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement. (Bei allen Teilen
sind Bruchschäden ausgenommen). Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnetspulen,
Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte, (ausgenommen Kabelbäume und
Leitungen), Steuergerät der Wegfahrsicherung;
Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer;
Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung,
Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Thermoschalter; Sicherheitssysteme:
Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring);
Abgasanlage: Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem
Ersatz der Lambdasonde.
III. Garantieversicherungsausschlüsse
Die Garantieversicherung leistet nicht:
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß;
b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse,
Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten
der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft- , Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lackund
Korrosionsschäden, Undichtigkeiten
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel
wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem
Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
g) Auspuffsystem mit Katalysator, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Nicht werkseitig eingebaute Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und
alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon
und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme.
(3) für Schäden
a) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau
von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht
b) an Kraftfahrzeugen, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen
am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde. (Tuning oder Chip-
Tuning);
c) an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung
verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;
d) an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschulwagen, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt
werden sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen
sind;
e) an Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen;
f) an Sonderkraftfahrzeugen, Sonderserien und Fahrzeugen mit werkseitig leistungsgesteigerten
Aggregaten;
(4) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten
Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; durch unmittelbare Einwirkung von Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung,
Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder durch Kernenergie;
d) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger
Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat;
e) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen;
f) die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten
zulässigen Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde;
g) die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe entstehen;
h) durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden
mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder, dass
die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war;
i) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder zu denen versucht
wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu
dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen.
(5) für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
a) Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder ein Defekt sowie ein Austausch
unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes nicht angezeigt wird;
b) der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur nicht unverzüglich gemeldet und das
Kraftfahrzeug nicht zur Untersuchung der beschädigten Sache bereitgestellt wird, die zur
Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte nicht erteilt werden oder Weisungen
zur Minderung des Schadens nicht befolgt werden;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeuges
nicht beachtet werden.
(6) Tritt durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden an einem nicht versicherten
Bauteil ein, so ist dieser Folgeschaden nicht versichert.
(7) Defekte an einem nicht versicherten Bauteil sind auch dann nicht versichert, wenn dadurch
die Funktionsfähigkeit eines versicherten Bauteils beeinträchtigt wird und dieses
Bauteil selbst nicht defekt ist.

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 8. September 2007 10:22
von Sven2
Mir ist der Begriff "Badewannenkurve" bekannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Badewannenkurve
Bei europäischen PKW beginnen die Verschleißausfälle typischerweise bei 120 Tkm. Deshalb bin ich nicht bereit, für Garantieversicherungen Geld auszugeben, welche sich bei 120 Tkm aus der Verantwortung stehlen.

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 13:39
von dirki
Ich hole diesen Uralt-Thread nochmal hoch. :wink:

Stehe jetzt vor der Entscheidung eine 2-jährige Garantieverlängerung abzuschließen.

Kosten EURO 298.-

Laufleistung pro Jahr ca. 25.000 km

Lohnt sich das?

Gruß

Dirk

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 13:42
von Lani
dirki hat geschrieben:Ich hole diesen Uralt-Thread nochmal hoch. :wink:
Daumen hoch, so gehört es sich! 8)
Lohnt sich das?
Diese Garantieverlängerung kannst du auch noch in zwei Jahren abschließen, dann kostet sie nur 15% mehr. Ich warte bei meinem die 2 Jahre ab, ob sich der Wagen als werkstattsüchtig herausstellt oder sehr zufrieden mit mir ist. Falls ersteres eintritt: Garantieverlängerung abschließen. Falls nicht hab ich Glück und spare etwas Geld. :)

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 13:49
von eckenwetzer
Das ganze ist imho wie Lotto spielen. Aber ich machs genauso wie Lani.
Aber du kennst doch Murphys Gesetz, oder? :wink:

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 14:51
von Lani
Ja, leider. Ich bin aber momentan noch sehr zuversichtlich. In den 10 Monaten bisher keinen ausserplanmäßigen Zwischenstop ( die beiden Serviceaktionen ( Beifahrertür + Motorsteuerung ) mal aussen vor ), günstiges Streckenprofil. Wenn er sich so verhält wie der Golf IV vorher wäre ich top zufrieden :wink:.

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 14:57
von eckenwetzer
Ich hoffe bei mir das Gegenteil - mit meinem 4er hatte ich nur (teure) Probleme...

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 15:00
von dirki
Tja, mein Golf IV TDI 90PS hat mich auch nie im Stich gelassen.

Der Octi war teuer genug und da überlege ich mir halt, ob es auf die 300 Euronen jetzt noch ankommt um auf der vermeintlich "sicheren" Seite zu sein.

Aber wie das so ist: schließt man die Versicherung ab passiert nichts und schließt man sie nicht ab, hätte man sie wahrscheinlich benötigt. :roll:

Gruß

Dirk

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 15:06
von TorstenW
Moin,

Auf Grund der Preise der Steuergeräte etc. (schon das KI kostet knapp 1000 Öcken!) lohnt sich IMHO der Abschluss dieser Garantieverlängerung.
Sowas schließt man sowieso nur ab, um es nie in Anspruch nehmen zu müssen (aber es beruhigt das Gewissen ungemein)...... :wink:
Wenn Du locker einen oder 2 Tausender übrig und an der Seite liegen hast, um sie im Falle des Falles ins Auto zu stecken, dann ist die Verlängerung Ü.
Grüße
Torsten

Re: Zusatzgarantie abschließen ?!? Was haltet ihr davon...

Verfasst: 7. Januar 2010 15:15
von Lani
Bis auf Öl, Reifen, Diesel, Scheibenwischer, einen Satz Bremsen auf der HA und ab und an die Waschstraße musste ich keinen Cent extra investieren über die 60.000km, die ich ihn gefahren hab. Lediglich bei Km-Stand 133.000km waren die Bremsen vorne und hinten komplett dran, also kurz vor dem Verkauf. Hoffe, der Octavia bleibt mir genauso gnädig .. :)

@ TorstenW: Das werde ich in einem Jahr dann entscheiden. Aber wie es der Zufall so will, passiert in den kommenden zwei Jahren dann wieder nichts. Schließt man dann das 3. Jahr nicht ab fliegt einem der Turbo um die Ohren, die Antriebswellen wollen nichtmehr, das Getriebe grüßt bei jedem Schalten usw. :roll: